Internationales Pandemieabkommen

Die COVID-19 Pandemie hat gezeigt, dass die Weltgemeinschaft nur unzureichend auf Pandemien vorbereitet war. Nun gilt es, die Lehren aus der Pandemie zu ziehen, um als internationale Gemeinschaft besser auf künftige Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein sowie im Pandemiefall gezielt und schnell reagieren zu können.

Der Beschluss, ein internationales Pandemieabkommen zu entwickeln, wurde im Dezember 2021 bei einer Sondersitzung der Weltgesundheitsversammlung von den 194 Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gefasst, darunter auch Deutschland.

Das internationale Pandemieabkommen ist eine einmalige Gelegenheit, regionale, nationale und globale Kapazitäten zu stärken, damit Infektionskrankheiten seltener auftreten und sich insbesondere nicht zu Pandemien entwickeln. Hierfür wird ein völkerrechtlich bindendes Abkommen mit klaren Regelungen benötigt.

Abschluss der Verhandlungen bis Mai 2024

Für den Entwicklungsprozess des internationalen Pandemieabkommens wurde ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium (Intergovernmental Negotiating Body, INB) eingerichtet, das sich aus den 194 Mitgliedsstaaten der WHO zusammensetzt. Damit wird der Entwicklungsprozess vollständig von den Mitgliedsstaaten der WHO geleitet (sog. „member states led process“). Koordiniert wird der Entwicklungsprozess durch das INB Büro, das sich aus offiziellen Vertreterinnen und Vertretern der sechs WHO Regionen zusammensetzt.

Alle Unterlagen des Verhandlungsgremiums sind öffentlich zugänglich auf der Seite des Intergovernmental Negotiating Body (who.int) publiziert. Darüber hinaus wurde der Entwicklungsprozess von Anfang an inklusiv gestaltet und umfasste neben den bisherigen INB-Sitzungen der WHO-Mitgliedstaaten auch mehrere öffentliche Anhörungen nichtstaatlicher Akteurinnen und Akteure und Fachvorträge von Expertinnen und Experten zu ausgewählten Themen.

Der Zeitplan des Verhandlungsgremiums sieht vor, das internationale Pandemieabkommen bis zur 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 auszuarbeiten und dort zur Entscheidung vorzulegen.

Bessere Prävention und Reaktion

Das internationale Pandemieabkommen soll Regelungen im Bereich Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion enthalten, welche einen Handlungsleitfaden für die Mitgliedstaaten vor und während des Pandemiefalls darstellen werden. Dabei sollen insbesondere die Kapazitäten zur Früherkennung, Prävention und Widerstandsfähigkeit gegenüber zukünftigen Pandemien gestärkt sowie notwendige kollektive Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft zur Bekämpfung von Pandemien rechtsverbindlich festgelegt werden.

Der Inhalt des internationalen Pandemieabkommens wird fortlaufend von den Mitgliedstaaten, unter ihnen auch Deutschland, diskutiert und festgelegt. Die Annahme des internationalen Pandemieabkommens sowie die Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen obliegen den einzelnen Mitgliedstaaten, die diese Entscheidung im Einklang mit ihren nationalen Gesetzen treffen werden. Dabei soll das politische Engagement der internationalen Gemeinschaft widergespiegelt werden, gemeinsam gegen den Ausbruch und die Ausbreitung künftiger Pandemien vorzugehen.

Das Sekretariat der WHO unterstützt das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium in seiner Arbeit, u.a. durch die Ausrichtung der INB-Sitzungen, die Einbindung anderer Organisationen der Vereinten Nationen und nichtstaatlicher Akteurinnen und Akteure. Das Sekretariat der WHO bestimmt dabei keine Inhalte des internationalen Pandemieabkommens, dies geschieht allein durch die WHO-Mitgliedstaaten.

Internationale Bekämpfung von Infektionskrankheiten

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften bilden das völkerrechtliche Fundament der internationalen Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Angesichts der durch die COVID-19 Pandemie sichtbar gewordenen Lücken, wurde bei der 75. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2022 beschlossen, gezielte Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften auszuarbeiten. Eine überarbeitete Fassung soll ebenfalls bis zur 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 erstellt werden. Die Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und die Entwicklung des internationalen Pandemieabkommens finden somit parallel statt. Dabei soll das internationale Pandemieabkommen kohärent zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften entwickelt werden und diese für den Pandemiefall ergänzen.

Kollektives Handeln und Transparenz

Die EU zählt zu den Initiatoren des internationalen Pandemieabkommens und spricht im Entwicklungsprozess mit einer gemeinsamen Stimme aller 27 Mitgliedstaaten. Das Mandat zur Verhandlungsführung in Bereichen mit EU-Kompetenz wurde der EU im März 2022 durch einen EU-Ratsbeschluss erteilt. Die EU stimmt sich eng mit allen Mitgliedsstaaten ab und bringt die konsentierten Positionen in die internationalen Verhandlungen ein.

Den Verhandlungsprozess koordiniert seitens der Bundesregierung das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt. Darüber hinaus findet ein kontinuierlicher, offener Austausch mit nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren statt. Hierzu wurden bereits zahlreiche Formate umgesetzt, u.a. in Zusammenarbeit mit dem Global Health Hub Germany.

Bei der Entwicklung des internationalen Pandemieabkommens stehen Transparenz, Kohärenz und Verbindlichkeit für die Bundesregierung an zentraler Stelle. Ein internationales Pandemieabkommen kann nur dann erfolgreich sein, wenn es gut in die globale Gesundheitsarchitektur eingebettet ist und existierende Lücken nachhaltig schließt.

Stand: 20. Dezember 2023
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