Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine der wenigen Institutionen unseres Landes, die ihre tragenden Grundsätze seit dem Wilhelminischen Kaiserreich im Kern bis heute erhalten konnte. Sie ist die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems und der älteste Zweig der Sozialversicherung.

Ihre Geburtsstunde ist der 15. Juni 1883. Unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck wurde das "Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter" erlassen. Von diesem Zeitpunkt an sind Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben krankenversicherungspflichtig. Sie trugen zwei Drittel, ihr Arbeitgeber ein Drittel des Krankenversicherungsbeitrags. Deutschland ist damit das erste Land, das eine Sozialversicherung auf nationaler Ebene einführte.

Seither wurde die gesetzliche Krankenversicherung zu einem umfänglichen sozialen Sicherungssystem ausgebaut und den jeweiligen Herausforderungen ihrer Zeit angepasst. Zu Beginn der GKV waren etwa 10 Prozent der Bevölkerung pflichtversichert, heute sind rund 88 Prozent der Bevölkerung Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse. Damit bietet sie heute über 74 Millionen Versicherten Schutz und eine umfassende medizinische Versorgung.

Rund neun Millionen weitere Bürger sind Mitglieder der privaten Krankenversicherung. Die restlichen Bürger sind über besondere Versorgungsformen, wie zum Beispiel die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung der Bundeswehr, versichert. Auch wenn von der "gesetzlichen Krankenversicherung" meist in der Einzahl gesprochen wird, ist sie kein einheitlicher Block. Sie besteht aus einer großen Zahl von unabhängigen Krankenkassen mit jeweils eigenem Profil, zwischen denen die Bürgerinnen und Bürger weitgehend frei wählen und wechseln können.

Stand: 16. Oktober 2024

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