Förderung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Anteils älterer und sehr alter Menschen in der Bevölkerung werden Gesundheitsförderung und Prävention im Alter immer wichtiger.

Es geht darum, dass Menschen zukünftig nicht nur immer älter, sondern auch gesünder alt werden sollen. Vielen Krankheiten, die bei älteren Menschen häufig vorkommen, wie etwa Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Bewegungsapparates und des Stoffwechsels oder auch einer Demenzerkrankung, kann durch einen gesunden Lebensstil entgegengewirkt werden. Insbesondere körperliche Bewegung, eine ausgewogene Ernährung, geistige Aktivität und soziale Teilhabe tragen zu einem gesunden Altern, zum Erhalt der Selbstständigkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei. Diesbezüglich stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationen auf der Website www.gesund-aktiv-aelter-werden.de zur Verfügung.

Bei vielen Erkrankungen ist es möglich, die Gesundheit durch Maßnahmen der Rehabilitation zu verbessern, die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen und einer Verschlechterung von Symptomen und Beeinträchtigungen entgegenzuwirken. Ziel des Prinzips „Reha vor Pflege“ ist es, den Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und die Lebensqualität zu steigern.

Im Rahmen der Pflegebegutachtung gewinnen die Gutachterinnen und Gutachter einen Eindruck von der Lebenssituation sowie der Lebensführung der überwiegend älteren Personen und können daher auch Empfehlungen zu präventiven und rehabilitativen Maßnahmen geben. Im Mittelpunkt steht die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person. Wie kommt sie in ihrem Alltag zurecht? Gibt es Hilfsmittel, die ihr das Leben erleichtern können? Kann das Wohnumfeld verbessert werden? Im Pflegegutachten werden Rehabilitationsmaßnahmen und präventive Maßnahmen empfohlen. Sofern die antragstellende Person eingewilligt hat, löst die Mitteilung an den Rehabilitationsträger über vorhandenen medizinischen Rehabilitationsbedarf ein entsprechendes Antragsverfahren aus. Darüber hinaus gelten mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person zum Beispiel bestimmte Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel direkt als Antrag auf Leistungsgewährung. Das ist eine spürbare Vereinfachung für die Pflegebedürftigen.

Suchtgefahr im Alter

Beim Umgang mit Arzneimitteln ist ein besonderes Augenmerk auf starke Schmerzmittel sowie Schlaf- und Beruhigungsmittel zu richten, die bei unsachgemäßem Gebrauch zu Abhängigkeiten führen können. Besonders gefährlich ist die Kombination von Alkohol und Schlaf- und Beruhigungsmitteln oder Antidepressiva. Informationen über substanzbezogene Störungen im Alter finden sich auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. unter: www.unabhaengig-im-alter.de.

Mit dem Präventionsgesetz wurden die Pflegekassen 2016 zudem erstmals dazu verpflichtet, spezifische Leistungen zur Prävention in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Der „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ des GKV-Spitzenverbandes nennt dazu etwa die Handlungsfelder Ernährung, körperliche Aktivität, Stärkung kognitiver Ressourcen, psychosoziale Gesundheit und Prävention von Gewalt. Für Leistungen zur Prävention hat die soziale Pflegeversicherung im Gesamtjahr 2020 rund 16,10 Millionen Euro bereitgestellt. Für pflegende Angehörige, deren Lebensumstände es nicht ermöglichen, an regelmäßigen Angeboten der Krankenkassen zur Prävention und Vorsorge teilzunehmen, wurde die Möglichkeit geschaffen, diese auch in kompakter Form in Kurorten wahrzunehmen. Hierfür hat sich der Zuschuss der Krankenkasse für die Unterkunft und Verpflegung auf bis zu 16 Euro täglich erhöht.

Stand: 19. September 2024

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