Qualitätssysteme in der Pflege
Qualitätssystem für die vollstationäre Pflege
Das Qualitäts- und Prüfsystem für die vollstationäre Pflege umfasst drei zentrale Elemente: die Erhebung von Qualitätsindikatoren durch die Pflegeeinrichtungen selbst, die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) sowie die Qualitätsdarstellung, also die Veröffentlichung der Indikatorenergebnisse, der ausgewählten Prüfergebnisse und Angaben der Pflegeeinrichtungen zu ihrer Struktur für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Fokus des Systems steht die Ermittlung und Bewertung der Ergebnisqualität.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen halbjährlich Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner erheben und an eine Datenauswertungsstelle übermitteln. Erfasst werden zehn Qualitätsindikatoren für alle Bewohnerinnen und Bewohner, anhand derer die Ergebnisqualität der Versorgung bewertet wird.
Diese zehn Qualitätsindikatoren sind:
- erhaltene Mobilität
- erhaltene Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen
- erhaltene Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
- Dekubitusentstehung
- schwerwiegende Sturzfolgen
- unbeabsichtigter Gewichtsverlust
- Durchführung eines Integrationsgesprächs
- Anwendung von Gurten
- Anwendung von Bettseitenteilen
- Aktualität der Schmerzeinschätzung
Erhoben wird zum Beispiel, wie mobil und selbstständig die pflegebedürftigen Personen sind, wie viele von ihnen wie oft an Dekubitus oder den Folgen von Stürzen leiden und ob ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust eingetreten ist. Bei einigen dieser Indikatoren wird eine Unterscheidung in jeweils zwei Risikogruppen vorgenommen. Das Ergebnis wird dann mit dem Durchschnitt aller vollstationären Pflegeeinrichtungen für diesen Indikator verglichen. Die durch die Qualitätsindikatoren gewonnenen Erkenntnisse können so direkt genutzt werden, um die Qualität zu steigern.
Auch die externen Qualitätsprüfungen durch Prüferinnen und Prüfer des Medizinischen Dienstes und der Careproof GmbH – dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) – in Pflegeheimen sind stark auf die bewohnerbezogene Ergebnisqualität ausgerichtet. Sie bauen auf den von den Einrichtungen erhobenen Qualitätsdaten auf. Im Zentrum steht die umfassende, individuelle Versorgungssituation der pflegebedürftigen Personen. Mobilität und Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen, aber auch die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte werden in die Qualitätsprüfung einbezogen. Die Qualitätsprüfung basiert auf der Inaugenscheinnahme von neun stichprobenhaft ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie einem persönlichen Gespräch mit ihnen. Auch Fachgespräche zwischen den Prüfpersonen und den Pflegekräften sind ein wichtiger Teil der Qualitätsprüfung. Pflegekräfte erhalten hier die Möglichkeit, ihre pflegefachlichen Kompetenzen einzubringen und mit den Prüferinnen und Prüfern in einen partnerschaftlichen Dialog zu treten. Denn die Prüfungen sollen deutlich einem beratungsorientierten Ansatz folgen.
Die Qualitätsdarstellung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen hat drei Bestandteile: die von den Einrichtungen erhobenen Daten, die Ergebnisse der externen Prüfungen sowie weitere qualitätsrelevante Informationen über die Pflegeeinrichtungen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten damit umfangreiche und aussagekräftige Informationen über Pflegeheime. Ein zentrales Element der Qualitätsberichte sind die durch die Einrichtungen erhobenen Qualitätsdaten: Anders als die Qualitätsprüfungen basieren diese nicht auf einer begrenzten Stichprobe, sondern auf einer Gesamterhebung für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims.
Qualitätssystem für die ambulante Pflege
Auch für die ambulante Pflege wird es ein neues Qualitätssystem geben. Die Entwicklungsarbeit durch unabhängige Pflegewissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und auch ein umfassender Praxistest (Pilotierung) sind abgeschlossen. Die Ergebnisse des Praxistests bilden die Grundlage für die Überarbeitung der Qualitätsinstrumente. Dazu gehören die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), die Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege für ambulante Pflegedienste und ambulante Betreuungsdienste nach §§ 114 ff. SGB XI sowie die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die ambulante Pflege nach § 115 Absatz 1a SGB XI. Der bundesweite Start des neuen Qualitätssystems in der ambulanten Pflege ist für den 1. Juli 2026 geplant.
Wie in der stationären Pflege werden auch in der ambulanten Pflege die Qualitätsprüfungen zukünftig stärker auf die Ergebnisqualität ausgerichtet sein. Das neue Prüfverfahren in der ambulanten Pflege wird das derzeitige System mit Pflegenoten in drei Bereichen ablösen.
Qualitätssystem für gemeinschaftliche Wohnformen
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege am 1. Januar 2026 werden die bestehenden Qualitätsinstrumente der Pflegeselbstverwaltung schrittweise für die neue Versorgungsform der gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung ergänzt, damit den Besonderheiten dieses Settings in den Qualitätsprüfungen künftig Rechnung getragen werden kann.
Weitere Informationen
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Pflegeheimnavigator
Verzeichnis von Pflegeangeboten mit Informationen zur Pflegequalität (Prüfergebnisse) auf der Internetseite der AOK
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Pflegefinder
Verzeichnis von Pflegeangeboten mit Informationen zur Pflegequalität (Prüfergebnisse) auf der Internetseite der BKK
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Pflegekompass
Verzeichnis von Pflegeangeboten mit Informationen zur Pflegequalität (Prüfergebnisse) auf der Internetseite der Knappschaft, LSV, IKK
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Pflegelotse
Verzeichnis von Pflegeangeboten mit Informationen zur Pflegequalität (Prüfergebnisse) auf der Internetseite vom Verband der Ersatzkassen (vdek)
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Online-Ratgeber-Pflege
Welche Leistungen gibt es für die ambulante Pflege? Wer sichert die Qualität in Pflegeheimen? Was sind Senioren-Wohngemeinschaften? Und wie werden pflegende Angehörige entlastet? Antworten finden Sie hier.