Qualitätssysteme in der Pflege

Qualitätssystem für die vollstationäre Pflege

Das Qualitäts- und Prüfsystem für die vollstationäre Pflege umfasst drei zentrale Elemente: die Erhebung von Qualitätsindikatoren durch die Pflegeeinrichtungen selbst, die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) sowie die Qualitätsdarstellung, also die Veröffentlichung der Indikatorenergebnisse, der ausgewählten Prüfergebnisse und Angaben der Pflegeeinrichtungen zu ihrer Struktur für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Fokus des Systems steht die Ermittlung und Bewertung der Ergebnisqualität. 

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen halbjährlich Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner erheben und an eine Datenauswertungsstelle übermitteln. Erfasst werden zehn Qualitätsindikatoren für alle Bewohnerinnen und Bewohner, anhand derer die Ergebnisqualität der Versorgung bewertet wird. 

Diese zehn Qualitätsindikatoren sind:

  1. erhaltene Mobilität
  2. erhaltene Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen
  3. erhaltene Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
  4. Dekubitusentstehung
  5. schwerwiegende Sturzfolgen
  6. unbeabsichtigter Gewichtsverlust
  7. Durchführung eines Integrationsgesprächs
  8. Anwendung von Gurten
  9. Anwendung von Bettseitenteilen
  10. Aktualität der Schmerzeinschätzung

Erhoben wird zum Beispiel, wie mobil und selbstständig die pflegebedürftigen Personen sind, wie viele von ihnen wie oft an Dekubitus oder den Folgen von Stürzen leiden und ob ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust eingetreten ist. Bei einigen dieser Indikatoren wird eine Unterscheidung in jeweils zwei Risikogruppen vorgenommen. Das Ergebnis wird dann mit dem Durchschnitt aller vollstationären Pflegeeinrichtungen für diesen Indikator verglichen. Die durch die Qualitätsindikatoren gewonnenen Erkenntnisse können so direkt genutzt werden, um die Qualität zu steigern.

Auch die externen Qualitätsprüfungen durch Prüferinnen und Prüfer des Medizinischen Dienstes und der Careproof GmbH – dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) – in Pflegeheimen sind stark auf die bewohnerbezogene Ergebnisqualität ausgerichtet. Sie bauen auf den von den Einrichtungen erhobenen Qualitätsdaten auf. Im Zentrum steht die umfassende, individuelle Versorgungssituation der pflegebedürftigen Personen. Mobilität und Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen, aber auch die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte werden in die Qualitätsprüfung einbezogen. Die Qualitätsprüfung basiert auf der Inaugenscheinnahme von neun stichprobenhaft ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie einem persönlichen Gespräch mit ihnen. Auch Fachgespräche zwischen den Prüfpersonen und den Pflegekräften sind ein wichtiger Teil der Qualitätsprüfung. Pflegekräfte erhalten hier die Möglichkeit, ihre pflegefachlichen Kompetenzen einzubringen und mit den Prüferinnen und Prüfern in einen partnerschaftlichen Dialog zu treten. Denn die Prüfungen sollen deutlich einem beratungsorientierten Ansatz folgen.

Die Qualitätsdarstellung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen hat drei Bestandteile: die von den Einrichtungen erhobenen Daten, die Ergebnisse der externen Prüfungen sowie weitere qualitätsrelevante Informationen über die Pflegeeinrichtungen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten damit umfangreiche und aussagekräftige Informationen über Pflegeheime. Ein zentrales Element der Qualitätsberichte sind die durch die Einrichtungen erhobenen Qualitätsdaten: Anders als die Qualitätsprüfungen basieren diese nicht auf einer begrenzten Stichprobe, sondern auf einer Gesamterhebung für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims. 

Qualitätssystem für die ambulante Pflege

Am 1. Juli 2026 ist bundesweit das neue gesetzliche Qualitätssystem für die ambulante Pflege gestartet. Es wurde durch unabhängige Pflegewissenschaftlerinnen und -wissenschaftler entwickelt und einem umfassenden Praxistest (Pilotierung) unterzogen. Wie auch in der stationären Pflege sind die ambulanten Qualitätsprüfungen nun stärker auf die Ergebnisqualität ausgerichtet und stellen die Beratung durch die Prüferinnen und Prüfer sowie den fachlichen Austausch in den Mittelpunkt. Das neue ambulante Qualitätssystem besteht aus drei wesentlichen Instrumenten: den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), den Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege für ambulante Pflegedienste und ambulante Betreuungsdienste nach §§ 114 ff. SGB XI sowie der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die ambulante Pflege nach § 115 Absatz 1a SGB XI. Diese Instrumente regeln, welche Anforderungen die Dienste erfüllen müssen, nach welchen einheitlichen Kriterien sie geprüft werden und welche Informationen in welcher Form für Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden müssen.

Qualitätssystem für gemeinschaftliche Wohnformen

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege am 1. Januar 2026 werden die bestehenden Qualitätsinstrumente der Pflegeselbstverwaltung schrittweise für die neue Versorgungsform der gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung ergänzt, damit den Besonderheiten dieses Settings in den Qualitätsprüfungen künftig Rechnung getragen werden kann.

Weitere Informationen

  • Pflegeheimnavigator

    Verzeichnis von Pflegeangeboten mit Informationen zur Pflegequalität (Prüfergebnisse) auf der Internetseite der AOK

  • Pflegefinder

    Verzeichnis von Pflegeangeboten mit Informationen zur Pflegequalität (Prüfergebnisse) auf der Internetseite der BKK

  • Pflegelotse

    Verzeichnis von Pflegeangeboten mit Informationen zur Pflegequalität (Prüfergebnisse) auf der Internetseite der IKK

  • Online-Ratgeber-Pflege

    Welche Leistungen gibt es für die ambulante Pflege? Wer sichert die Qualität in Pflegeheimen? Was sind Senioren-Wohngemeinschaften? Und wie werden pflegende Angehörige entlastet? Antworten finden Sie hier.

Stand: 15. September 2026

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