Die Bekämpfung nosokomialer Infektionen und der weiteren Ausbreitung von resistenten Krankheitserregern ist ein vordringliches Anliegen des Bundesministeriums für Gesundheit.
Gemäß Infektionsschutzgesetz haben die Länder durch Rechtsverordnung die für Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu regeln. In allen 16 Bundesländern existieren Verordnungsregelungen, die z. B. die Einhaltung der Hygiene sowie eine klinisch-mikrobiologische und klinisch-pharmazeutische Beratung regeln. Die Regelungsgegenstände der Länderverordnungen werden durch das Infektionsschutzgesetz vorgegeben. Die Patientinnen und Patienten können sich damit in Deutschland auf einheitliche Standards bei den Hygienemaßnahmen verlassen. Die Gesundheitsbehörden der Länder haben Möglichkeiten, um gegen Einrichtungen, die die Hygienevorschriften nicht einhalten, auch mit Bußgeldern vorzugehen.
Im Jahr 2009 hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Meldepflicht der Labore bei jedem Nachweis von Methicillin-resistenten Stämmen des Erregers Staphylococcus aureus (MRSA) aus Blut oder Liquor eingeführt. Seit 2016 sind darüber hinaus auch der Nachweis von Carbapenem-resistenten gram-negativen Erregern sowie die Erkrankung oder der Tod an einer Clostridioides difficile-Infektion mit klinisch schwerem Verlauf meldepflichtig. So erhalten die Gesundheitsämter wichtige Informationen, die als Grundlage für Maßnahmen der infektionshygienischen Überwachung dienen.
Um die Krankenhäuser bei der Erfüllung der Anforderungen an die Ausstattung mit Hygienefachpersonal zu unterstützen, wurde im Jahr 2013 das Hygieneförderprogramm eingerichtet. Das Programm fördert Personaleinstellungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beratungsleistungen. Bei der Verlängerung im Jahr 2016 wurde das Programm auf den Bereich der Infektiologie ausgeweitet. Dieser Schwerpunkt wurde bei der erneuten Verlängerung über 2019 hinaus noch verstärkt.