Fragen und Antworten zu Hitzewellen

Hitzeschutz hat für das BMG eine hohe Bedeutung. Ziel ist es, wissenschaftliche Kenntnisse zum Thema Hitze weiter zu verbessern, bestehende Initiativen und „Good-Practice“-Ansätze zu vernetzen sowie verlässliche Informationsangebote bereitzustellen. Länder und Kommunen werden zudem bei deren Erstellung von ortsspezifischen Hitzeaktionsplänen unterstützt.

Wann spricht man von einer Hitzewelle?

Eine Hitzewelle ist dabei eine Folge mehrerer aufeinander folgender Tage mit Belastung durch hohe Temperaturen. International existiert keine einheitliche Definition des Begriffs Hitzewelle. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von einer Hitzewelle, sobald die Temperatur an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen über 28 °C liegt.

Wie wird vor einer Hitzewelle gewarnt?

Hitzewarnungen werden vom DWD herausgegeben, wenn eine starke Wärmebelastung vorhergesagt wird und eine ausreichende nächtliche Auskühlung der Wohnräume nicht mehr gewährleistet ist.

Es gibt zwei Warnstufen: Eine Warnung vor einer starken Wärmebelastung wird dann herausgegeben, wenn die gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag bei etwa 32°C oder darüber liegt. Überschreitet die gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag einen Wert von 38°C, so wird vor einer extremen Wärmebelastung gewarnt.

Welche Daten gibt es zu den Gefahren?

Das Robert Koch-Institut (RKI) nimmt statistische Modellierungen vor, um die „Übersterblichkeit“ abzuschätzen. In diese Auswertungen fließen u.a. den Temperaturdaten des DWD und die Mortalitätsdaten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ein.

Aktuelle Schätzungen zur Anzahl von hitzebedingten Sterbefällen finden Sie beim RKI.

Auf der Grundlage dieser Schätzungen führte der extreme Hitzesommer 2003 in Deutschland zu etwa 7600 Todesfällen. Auch in den Jahren 2006 und 2015 waren jeweils über 6000 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland zu beklagen. Der ausgeprägte Hitzesommer 2018 und die ebenfalls sehr heißen Folgejahre 2019 und 2020 haben nach Berechnungen des RKI rund 19.000 hitzebedingte Sterbefälle zur Folge gehabt. Nach Einschätzung des RKI führten die wiederholten Hitzewellen und ihr Auftreten über einen langen Zeitraum von Mai bis Oktober 2022 zu einer Übersterblichkeit von etwa 4500 Menschen.

Erstmals im Jahr 2023 hat das RKI einen wöchentlicher Bericht zur hitzebedingten Mortalität des Robert-Koch-Instituts (RKI) etabliert. Für die Sommermonate stehen damit aktuelle, mit dem Hitzegeschehen verbundene Informationen zur hitzebedingten Mortalität zur Verfügung. Insgesamt wurden für den Sommer 2023 rund 3.200 hitzebedingte Sterbefälle für Deutschland ausgewiesen Etwa 2.700 dieser Sterbefälle, also knapp 85 Prozent, waren Personen im Alter von 75 Jahren oder älter.

Wie engagiert sich das BMG beim Hitzeschutz?

Im föderalen System in Deutschland existiert beim Hitzeschutz kein durchgreifendes Organisationsrecht des Bundes. Die Initiative des BMG für die Erarbeitung eines „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ dient daher als Impuls, um die Akteurinnen und Akteure in den föderalen Strukturen zu sensibilisieren, schnell zu reagieren und eigene, jeweils passgenaue Hitzeschutzmaßnahmen zu ergreifen und mit den bundesweiten Aktivitäten zu vernetzen.

Ziel ist es, einen strukturierten und koordinierten Prozess der Hitzeschutzplanung in Deutschland zu etablieren sowie Maßnahmen, die sich bereits bewährt haben, zu verstetigen und weiter in die Fläche zu tragen.

Wie werden die für den Hitzeschutz zuständigen Kommunen unterstützt?

Gerade beim Hitzeschutz ist es sinnvoll, dass einzelne Maßnahmen immer an die konkrete Situation und Lage vor Ort ausgerichtet werden.

Um kommunalen Entscheidungsträgern ein praxisnahes Werkzeug an die Hand zu gegeben, hat das Bundesgesundheitministerium eine Webplattform „hitzeservice.de“ gefördert. Das vom BMG geförderte Projekt an der LMU München hat zum Ziel, Kommunen über Maßnahmen des Gesundheitsschutzes bei Hitze zu informieren, sie zur Entwicklung und Umsetzung eigener Maßnahmen anzuregen sowie zur Organisation des Prozesses zu unterstützen. 

Die Kommunen waren in die Entwicklung eingebunden und können mindestens fünf Jahre auf die Angebote zugreifen.

Was ist ein Hitzeaktionsplan?

Verantwortliche in Kommunen können sich mithilfe von Hitzeaktionsplänen kurz-, mittel- und langfristig besser auf Hitzephasen vorbereiten und damit die Bevölkerung vor Ort schützen. Umfassende Empfehlungen zur Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne wurden von Bund und den Ländern bereits 2017 erarbeitet. Die Handlungsempfehlungen bestehen in Anlehnung an eine WHO-Leitlinie aus acht Kernelementen, die in ihrer Reihenfolge nicht zwingend nacheinander folgend bzw. aufeinander aufbauend zu verstehen sind:

  • I - Zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • II - Nutzung eines Hitzewarnsystems
  • III - Information und Kommunikation
  • IV - Reduzierung von Hitze in Innenräumen
  • V - Besondere Beachtung von Risikogruppen
  • VI - Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme
  • VII - Langfristige Stadtplanung und Bauwesen
  • VIII - Monitoring und Evaluation der Maßnahmen

Welche konkreten Maßnahmen im Hitzeaktionsplan sinnvoll sind, variiert von Kommune zu Kommune – jeder Plan muss die ortsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigen und entsprechende Lösungen dafür finden. Beispiele sind etwa neue Konzepte der Stadtgestaltung und Bauleitplanung oder Maßnahmen für mehr Stadtgrün, genauso wie kurzfristige Aktionen für mehr Verschattung. Auch spezielle Handlungsabläufe in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder Informationskampagnen können Teil des Plans sein; ebenso das Monitoring.

Immer mehr Bundesländer, Städte und Kommunen haben sich in der letzten Zeit auf den Weg gemacht, indem sie bereits eigene Hitzeaktionspläne implementiert haben oder planen dies zu tun.

Das BMG wirkt hier auf unterschiedlichen Ebenen aktiv darauf hin, dass das Thema Hitzeschutz noch mehr in die Breite getragen wird. Auch die Bundesländer haben Ihrer Verantwortung in diesem Bereich Rechnung getragen. So hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) im September 2020 beschlossen, bis 2025 eine flächendeckende Erstellung von Hitzeaktionsplänen in Kommunen voranzutreiben.

Welche Maßnahmen zur Hitzevorsorge in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind sinnvoll?

Die drei wichtigsten Elemente der Hitzevorsorge in sozialen Einrichtungen betreffen Verhaltensmaßnahmen im Hitzefall für die zu betreuenden Personen und das Personal und. Auch bauliche Maßnahmen sowie das Entwickeln eines Hitzemaßnahmenplans sollten dabei in den Blick genommen werden.

Wenn die Hitze plötzlich da ist, gilt es schnell Verhaltensmaßnahmen für den Hitzefall umzusetzen. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die zur Kühlung der Betreuten, Pflegebedürftigen und natürlich auch des Fachpersonals beitragen. Dies sind unter anderem die ausreichende Bereitstellung von Getränken, Verschattung von Räumen, angepasste leichte Kleidung und Bettbedeckung und vielfältige Maßnahmen der Kühlung z.B. durch kühle Fußbäder, Kompressen oder Duschen, sofern keine anderweitige medizinische Indikation vorliegt.

Präventive Maßnahmen betreffen bauliche Anpassungen unmittelbar im oder am Gebäude wie auch auf dem Freigelände der Einrichtungen. Die Bandbreite der Vorsorge reicht hier auch von relativ schnell umsetzbaren Maßnahmen wie der Beschaffung von Ventilatoren bis hin zu zeit- und kostenintensiveren Maßnahmen wie dem Anbringen von Sonnenschutzvorrichtungen, dem Einbau von Lüftungssystemen oder einer Gebäudedämmung.

Die Erstellung eines Hitzemaßnahmenplans umfasst die frühzeitige Information und Warnung der von Hitze Betroffenen über das Eintreten des Hitzefalls und der damit einhergehenden Umsetzung der notwendigen Schritte.

Stand: 16. Februar 2024
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