Impfungen bei Geflüchteten

Zu einer angemessenen medizinischen Versorgung von Geflüchteten gehört ein ausreichender Impfschutz. Schließlich zählen Impfungen zu den wirksamsten Maßnahmen, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu vermeiden.

Impfungen bei Asylsuchenden und anderen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen die zuständigen Behörden vor Ort sicherstellen, dass Geflüchteten frühzeitig notwendige Schutzimpfungen angeboten werden. Das Gesetz regelt einen bundesweit einheitlichen Standard bei der Versorgung von Geflüchteten mit Schutzimpfungen entsprechend der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Es sollte grundsätzlich nach den Empfehlungen der Ständigen Impf­kommission (STIKO) altersgerecht geimpft werden. Die allgemeinen Hinweise der STIKO zur Durchführung von Schutzimpfungen sollen dabei berücksichtigt werden. Für alle Personen gilt, dass fehlende Impfdokumente kein Grund sind, empfohlene Impfungen nicht nachzuholen oder mit der Erstimmunisierung nicht zu beginnen. Es ist wichtig, möglichst frühzeitig nach Ankunft in Deutsch­land einen eventuell fehlenden Impfschutz nachzuholen.

Nach dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) müssen seit dem 1. März 2020 Personen vier Wochen nach Aufnahme in eine Einrichtung zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen einen vollständigen Impfschutz gegen Masern nachweisen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern vorlegen. Dies gilt auch für Beschäftigte in diesen Einrichtungen. Die Regelung betrifft alle Personen, die mindestens ein Jahr alt sind (eine Impfung oder Immunitätsnachweis), Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind (zwei Impfungen oder Immunitätsnachweis).

Informationen für Migrantinnen und Migranten beziehungsweise Geflüchtete

Der Impfkalender der STIKO liegt in 10 verschiedenen Sprachen vor. Außerdem werden Impfaufklärungsmaterialien zu empfohlenen Impfungen in verschiedenen Sprachen angeboten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Wegweiser durch das deutsche Gesundheitswesen "Gesundheit für alle" in 10 Sprachen veröffentlicht.

Weitere Hinweise für Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete enthält das Internetportal Migration und Gesundheit. Auf dem Portal werden gebündelt zahlreiche Informationsmaterialien zu Schutzimpfungen und Infektionsschutzmaßnahmen sowie den Schwerpunktthemen "Gesundheitswesen", "Pflege" sowie "Sucht und Drogen" in mehreren Sprachfassungen zur Verfügung gestellt.

Stand: 14. Mai 2025

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