Gegen Masern punkten … Impfen schützt!

25. April 2016. Anlässlich der Europäischen Impfwoche wird auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums und der BZgA das Bettenhochhaus der Universitätsklinik Charité in Berlin-Mitte nachts mit roten Masernpunkten angestrahlt. Diese Licht-Aktion soll in der Öffentlichkeit verstärkt auf den wichtigen Impfschutz aufmerksam machen.

25. April 2016
Foto: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe steht vor der Projektion der symbolischen Masernpunkte auf das Bettenhochhaus der Universitätsklinik Charité.
Foto: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe steht vor der Projektion der symbolischen Masernpunkte auf das Bettenhochhaus der Universitätsklinik Charité.
Foto: Projektion der symbolischen Masernpunkte auf das Bettenhochhaus der Universitätsklinik Charité
Foto: Projektion der symbolischen Masernpunkte auf das Bettenhochhaus der Universitätsklinik Charité

Impfungen gegen gefährliche Infektionskrankheiten gehören zu den größten Errungenschaften der Medizin. Doch es gibt noch immer Impflücken in allen Altersstufen. Die Masern-Impfquoten von Schulanfängern haben sich in den meisten Bundesländern erneut leicht verbessert. Das Ziel der WHO erreicht Deutschland aber noch nicht.

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Deutschland beim Impfen gegen Masern besser geworden ist, aber wir sind längst noch nicht gut genug. Die Impflücken sind noch immer zu groß. Seit Mitte 2015 gelten neue Regelungen zur Überprüfung des Impfschutzes und für die Impfberatung. Wir brauchen jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung der Ärzte, Schulen, Kitas, der Betriebe und natürlich auch der Familien, damit Masern in Deutschland der Vergangenheit angehören. Denn jede und jeder Einzelne von uns trägt Verantwortung dafür, die Masern auszurotten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Die für eine Ausrottung der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent wird in Deutschland bislang nur in einzelnen Bundesländern erreicht. Im Jahr 2014 hatten deutschlandweit nur 92,8 Prozent der Schulanfänger die maßgebliche zweite Masern-Impfung erhalten. Die Masern-Impfquote lag 2013 bei 92,6 Prozent.

Im Alter von 24 Monaten haben erst 71 Prozent der Kinder die zweite Masern-Impfung erhalten, das zeigt eine RKI-Auswertung von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die hochansteckenden Masernviren führen immer wieder zu Erkrankungen und können zum Teil lange Infektionsketten auslösen, weil viele Jugendliche und junge Erwachsene gar nicht oder unzureichend gegen Masern geimpft sind. Seit Mitte 2015 ist gesetzlich geregelt, dass Ärztinnen und Ärzte bei allen Gesundheitsuntersuchungen für alle Altersgruppen den Impfstatus überprüfen und auf fehlende Impfungen hinweisen müssen. Die Ständige Impfkommission am RKI empfiehlt die Masern-Impfung allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit gar nicht oder nur einmal geimpft wurden oder bei denen der Masern-Impfstatus unklar ist. Die Kosten der Masern-Impfungen und die der übrigen von der Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Damit die Übertragungswege der Masern aufgeklärt werden können, müssen entsprechende Daten erhoben und die Viren untersucht werden. Das Nationale Referenzzentrum für Masern am RKI bietet bei Masernverdachtsfällen eine kostenlose Diagnostik an. Eine wichtige Rolle spielen auch die Gesundheitsämter, die den einzelnen Masernerkrankungen nachgehen und Daten erheben. Labor- und Meldedaten sind unter anderem erforderlich, um den Eliminationsprozess gegenüber der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu dokumentieren.

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