Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission wurde im Mai 2022 eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Sie soll Empfehlungen vorlegen und Ziele für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung formulieren. Dabei orientiert sich die „Regierungskommission Krankenhaus“ an Kriterien wie Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung.

Neunte Empfehlung der Regierungskommission

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Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung

Einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes fordert die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. „Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit“, heißt es dazu in der neunten Stellungnahme und Empfehlung der Kommission.

Die Reformvorschläge im Detail finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 7. September 2023.

Achte Empfehlung der Regierungskommission

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Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie („Psych-Fächer“): Reform und Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung

Eine Flexibilisierung der Behandlung psychischer Krankheiten durch die Krankenhäuser fordert die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in ihrer achten Stellungnahmen. Außerdem widmet sich die Kommission der Frage, wie die Versorgung und der Zugang zur Psychiatrie, zur Psychomatik sowie zur Kinder- und Jugendpsychiatrie verbessert werden kann.

Die Reformvorschläge im Detail finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 29. September 2023.

Siebente Empfehlung der Regierungskommission

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Weiterentwicklung der Qualitäts­ sicherung, des Qualitäts­ und des klinischen Risikomanagements

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat begrüßt, dass Patientinnen und Patienten einen besseren Überblick über die Qualität der stationären Versorgung bekommen sollen. „Durch eine klare, bundeseinheitliche Zuweisung von Leistungsgruppen mit Mindestqualitätsvoraussetzungen entstehen für die vorgeschlagenen Level Versorgungsstufen, die zu mehr Qualitätstransparenz für die Bevölkerung führen“, heißt es in der siebten Stellungnahme der Regierungskommission.

Die Reformvorschläge im Detail finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 20. Oktober 2023.

Sechste Empfehlung der Regierungskommission

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Kurz-, mittel- und langfristige Reform der konservativen und Kinder- und Jugendmedizin

Eine stabile Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin durch einen Aufschlag auf die Vorhaltefinanzierung und die Einführung pädiatrischer Institutsambulanzen fordert die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in ihrer sechtsen Stellungnahme. Darin unterbreitet die Regierungskommission Vorschläge zur kurz-, mittel- und langfristigen Reform der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin.

Die Reformvorschläge im Detail finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 29. September 2023.

Fünfte Empfehlung der Regierungskommission

Vorschaubild der Fünften Stellungnahme der Regierungskommission

Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung. Potenzialanalyse anhand exemplarischer Erkrankungen

Werden komplizierte medizinische Behandlungen ausschließlich in dafür spezialisierten Kliniken durchgeführt, verbessert sich die Versorgungsqualität und häufig auch die Wahrscheinlichkeit mehr Leben zu retten, etwa bei Schlaganfällen und Krebserkrankungen. Zu diesem Schluss kommt eine Potenzialanalyse der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. Anhand von Fallbeispielen hat die Regierungskommission untersucht, wie sich Spezialisierung und Erfahrung auf den Erfolg der Krankenhausbehandlung auswirken.

Die Reformvorschläge im Detail finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 22. Juni 2023.

Vierte Empfehlung der Regierungskommission

Cover "Vierte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung"

Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland. Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen

Patientinnen und Patienten sollen in medizinischen Notfällen an Krankenhäusern künftig besser versorgt werden. Dafür sollen flächendeckend integrierte Notfallzentren (INZ) sowie integrierte Leitstellen (ILS) aufgebaut werden. Das empfiehlt die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“.

Es komme darauf an, dass die Notfall- und Akutversorgung rund um die Uhr in der Lage ist, Hilfesuchende unmittelbar zielgerichtet zur richtigen Versorgung zu steuern, heißt es in der Stellungnahme unter dem Titel „Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen“.

Die Reformvorschläge im Detail finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 13.02.2023.

Dritte Empfehlung der Regierungskommission

Cover "Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung"

Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung

Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern soll künftig mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien erfolgen. Das empfiehlt die 17-köpfige „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“.

Dafür sollen die Kliniken nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen. Das Fallpauschalensystem müsse entsprechend weiterentwickelt werden, heißt es in der Empfehlung.

Die Reformvorschläge im Detail finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 06.12.2022.

Zweite Empfehlung der Regierungskommission

Cover "Zweite Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung"

Tagesbehandlung im Krankenhaus zur kurzfristigen Entlastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens

Wer im Krankenhaus behandelt wird, muss künftig seltener über Nacht bleiben. Das ist Ziel der zweiten Empfehlung, die die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung am 27.09.2022 vorgelegt hat. Leitidee ist, auch „Tagesbehandlung im Krankenhaus“ im DRG-System abzubilden. So könnten Krankenhäuser und Gesundheitswesen gleichermaßen entlastet werden, so die Kommission.

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Erste Stellungnahme der Regierungskommission

Cover "Erste Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung"

Empfehlungen der AG Pädiatrie und Geburtshilfe für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe

Die Krankenhauskommission hat in ihrer ersten Stellungnahme am 11. Juli 2022 Empfehlungen für eine Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe vorgelegt und kurz- sowie mittelfristigenZiele verfasst.

So soll u. a. eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung mit Pädiatrie und Geburtshilfe sichergestellt werden. Geburtshilfiche Abteilungen sollten möglichst unter einem Dach mit einer pädiatrischen Abteilung tätig sein.

Zudem sei eine gute Personalausstattung rund um die Uhr auf Standortebene essenziell, um die Bevölkerung qualitativ hochwertig zu versorgen und eine weitere Überlastung des Personals zu vermeiden. Eine Zusammenarbeit oder Zusammenlegung kleinerer Abteilungen könne, wo möglich, die individuelle Arbeitslast verringern.

Die Reformvorschläge im Detail finden Sie in unserer Meldung vom 11. Juli 2022.

Mitglieder der Kommission

Die Regierungskommission tagt alle 14 Tage und dazwischen in Arbeitsgruppen. Berufen sind Expertinnen und Experten aus der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie und der Rechtswissenschaften. Der Leiter und Koordinator hält engen Kontakt zum BMG.

  1. Prof. Dr. Tom Bschor, Leiter und Koordinator der Regierungskommission Krankenhausversorgung, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und langjähriger Chefarzt der Abteilung für Psychiatrie der Schlosspark-Klinik Berlin und Vorsitzender der Berliner Gesellschaft für Psychiatrie und Neurologie. Zu seinen Schwerpunkten zählen u. a. therapieresistente Depression; bipolar affektive Erkrankung und Suchterkrankungen.
  2. Prof. Dr. Martina Hasseler ist als Pflege- und Rehabilitationswissenschaftlerin Professorin für Klinische Pflege an der Fakultät Gesundheitswesen an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften. Ihr Schwerpunkt ist die pflegerische und gesundheitliche Versorgung vulnerabler Bevölkerungsgruppen.
  3. Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg ist Vorsitzende der Gesellschaft für Qualitätsmanagement und leitet den Bereich für Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement der Sana Kliniken AG.
  4. Michaela Evans ist Direktorin des Forschungsschwerpunktes Arbeit & Wandel am Institut Arbeit und Technik (IAT) an der Westfälischen Hochschule und Gutachterin.
  5. Prof. Dr. Jörg Dötsch ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin an der Uniklinik Köln. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Diagnostik und Behandlung des gesamten Spektrums der Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen.
  6. Prof. Dr. Christian Karagiannidis ist Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie und Intensivmedizin und ehemaliger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN). Zu seinen Schwerpunkten zählen die Kurz- und Langzeitunterstützungssysteme, Lungenersatzverfahren sowie Diagnostik und Therapie des akuten Lungenversagens.
  7. Prof. Dr. Heyo Kroemer ist Pharmazeut und Pharmakologe und Vorstandsvorsitzender der Charité. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Wechselwirkung von Arzneimitteln, Transport und Verstoffwechselung von Arzneistoffen, Drug Targeting, Medizininformatik, medizinische Aus- und Fortbildung.
  8. Prof. Dr. Rajan Somasundaram ist Ärztlicher Leiter in der Notaufnahme Campus Benjamin Franklin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Notfallmedizin und Porphyrien.
  9. Prof. Dr. Dagmar Felix hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Sozialrecht an der Universität Hamburg inne. Sie hat unter anderem Arbeiten zum GKV-System, einschließlich Finanzierung, Vergütungsfragen von Krankenhäusern veröffentlicht
  10. Prof. Dr Stefan Huster hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Gesundheits- und Sozialrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum inne. Das Leopoldina-Mitglied leitet die Kommission zur Evaluation des IfSG beim Bundestag und ist Vorsitzender der Schiedsstelle zur Festsetzung von Erstattungsbeiträgen für neue Arzneimittel.
  11. Prof. Dr. Thorsten Kingreen hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg inne. Er arbeitet unter anderem zu Grundrechts- und Verfassungsfragen.
  12. Prof. Dr. Laura Münkler hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn inne. Sie arbeitet unter anderem zu Rechtsphilosophie und Rechtstheorie.
  13. Prof. Dr. Boris Augurzky ist Kompetenzbereichsleiter Gesundheit im RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Sein Schwerpunkt ist der stationäre Gesundheitsektor und der Pflegebereich.
  14. Prof. Dr. Reinhard Busse ist Professor für Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin. Sein Schwerpunkt ist u. a. Gesundheitssystemforschung. Er leitet das vom BMBF-geförderte Gesundheitsökonomische Zentrum Berlin.
  15. Die Volkswirtin Irmtraud Gürkan war lange im Management der Universitätsklinik Heidelberg tätig und ist Gründungsmitglied des Verbands der Universtiätsklinika Deutschland (VUD). Derzeit ist sie u. a. stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Charité.
  16. Prof. Dr. Leonie Sundmacher hat den Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften an der Technische Universität München. Ihre Schwerpunkte sind Management im Gesundheitswesen und regionale Versorgungsforschung.
  17. Prof. Dr. med. Jochen Schmitt ist Professor für Sozialmedizin und Versorgungsforschung an der Technischen Universität Dresden.
Stand: 30. Oktober 2023
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