Pflege zu Hause: Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege
Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen. Hier erfahren Sie, welche finanzielle Unterstützung Sie in diesem Fall erhalten, welche Beratungsangebote Sie nutzen können und wie Sie die Pflege eines Angehörigen mit Ihrem Beruf in Einklang bringen können.
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Finanzielle Unterstützung (Pflegegeld)
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Pflegedienste und Pflegesachleistungen
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Kombinationsleistung
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Einzelpflegekräfte
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Urlaubs- und Krankheitsvertretung (Verhinderungspflege)
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Tagespflege und Nachtpflege
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Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
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Soziale Absicherung der Pflegeperson
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Pflegekurse für Angehörige
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Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
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Pflegehilfsmittel
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Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
Tritt der Pflegefall ein, haben Pflegebedürftige die Wahl: Sie können sich für Pflegesachleistungen entscheiden, das sind zum Beispiel Pflegeeinsätze zugelassener ambulanter Pflegedienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen bezahlt werden, oder Geldleistungen wie das Pflegegeld in Anspruch nehmen, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, im Wege der Kostenerstattung bestimmte nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen.
Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können auch teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden
Finanzielle Unterstützung (Pflegegeld)
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.
Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Pflegegeld.
Pflegedienste und Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige können auch einen ambulante Pflegedienst nutzen. Dieser unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können.
Mehr Informationen über ambulante Pflegedienste und wie Kosten dafür im Rahmen der sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden können finden Sie im Artikel Pflegesachleistungen und ambulante Pflegedienste.
Kombinationsleistung
Können Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden?
Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen.
Einzelpflegekräfte
Einzelpflegekräfte sind selbstständige Pflegekräfte, wie zum Beispiel Altenpflegerinnen und Altenpfleger oder Altenpflegehelferinnen oder Altenpflegehelfer.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben die Möglichkeit, selbstständige Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekassen sollen mit geeigneten Einzelpflegekräften Verträge zur Versorgung bestimmter Pflegebedürftiger schließen, wenn die Versorgung durch den Einsatz dieser Kräfte besonders wirksam und wirtschaftlich ist oder wenn dadurch zum Beispiel den besonderen Wünschen von Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe Rechnung getragen werden kann. Zur Finanzierung der Einzelpflegekräfte können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der zugelassenen Einzelpflegekraft und der Pflegekasse.
Urlaubs- und Krankheitsvertretung (Verhinderungspflege)
Die Pflegekasse zahlt die Pflegebedürftige in bestimmten Fällen, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit die beziehungsweise den Angehörigen vorübergehend nicht pflegen kann. Der Anspruch besteht für maximal sechs Wochen im Jahr. Dies wird Verhinderungspflege genannt. Mehr über Höhe der Leistung und die Voraussetzungen, die dafür notwendig sind, erfahren Sie hier im Artikel Verhinderungspflege.
Tagespflege und Nachtpflege
Pflegebedürftige können auch in Einrichtungen der Tagespflege oder der Nachtpflege gepflegt werden. Unter Tagespflege und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Welche Leistungen der Pflegeversicherung hierbei in Anspruch genommen werden können, erfahren Sie im Artikel Tagespflege und Nachtpflege.
Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Mehr darüber wie Sie diese Angebote nutzen können und dabei Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie im Artikel Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch.
Soziale Absicherung der Pflegeperson
Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige u.a. Beiträge zur Rentenversicherung sowie Rentenversicherungsbeiträge. Mehr Informationen dazu finden Sie im Artikel Soziale Absicherung der Pflegeperson.
Pflegekurse für Angehörige
Die Pflegekassen haben für Personen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern, unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen. Mehr darüber erfahren Sie im Artikel Pflegekurs.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Die Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz, die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und das Pflegeunterstützungsgeld ermöglichen es Beschäftigten, den Beruf und die Pflege von Angehörigen zu vereinbaren. Mehr darüber erfahren Sie im Artikel Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten von sogenannten Pflegehilfsmitteln. Darunter fallen Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, der beziehungsweise dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Welche Kosten übernommen werden sowie mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel Pflegehilfsmittel.
Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen. Wer diese Leistungen in Anspruch nehmen kann und für welche Leistungen das gilt erfahren Sie im Artikel Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.
Weitere Informationen
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www.wege-zur-pflege.de
Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Informationen rund um die Pflege
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Familienpflegezeit
Informationen über zinslose Darlehen und Antragsformulare auf der Internetseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)