Bundestag beschließt Gesetz für neuen Pflege-Beruf
Pflege-Fach-Assistenz ist jetzt eine Ausbildung.
Sie ist überall in Deutschland gleich.
Und sie ist für alle Menschen gleich.
Es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Pflege-Fach-Assistenz-Einführungs-Gesetz.
Das Gesetz ist für den Beruf Pflege-Fach-Assistenz.
Der Beruf ist jetzt in ganz Deutschland gleich.
Das heißt:
Die Menschen mit dem Beruf können leichter in ein anderes Bundes-Land gehen.
Und sie können dort arbeiten.
Überall gleich und einfacher
Es gibt jetzt nur noch eine Ausbildung für den Beruf.
Vorher gab es 27 Ausbildungen für den Beruf.
Die Ausbildungen waren in verschiedenen Bundes-Ländern.
Manche Menschen haben die Ausbildung im Ausland gemacht.
Diese Menschen können jetzt auch leichter in Deutschland arbeiten.
Es folgt ein Zitat von Ministerin Nina Warken in schwerer Sprache:
In einer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen und klaren beruflichen Perspektiven, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz und sorgen bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Die Ausbildung eröffnet neue Karrierewege in der Pflege. Gemeinsam wollen wir so mehr Menschen für diesen Beruf begeistern.
Bundes-Gesundheits-Ministerin Nina Warken
Das Zitat ist zu Ende.
Es bedeutet in Leichter Sprache:
Es gibt immer mehr ältere Menschen in unserer Gesellschaft.
Deshalb brauchen wir viele verschiedene Berufe.
Und wir brauchen gute Mitarbeiter in der Pflege.
Das muss auch in Zukunft so sein.
Heute haben wir ein neues Gesetz gemacht.
Das Gesetz ist für die Ausbildung zur Pflege-Fach-Assistenz.
Die Ausbildung ist jetzt überall in Deutschland gleich.
Und die Auszubildenden bekommen genug Geld für ihre Arbeit.
Nach der Ausbildung können die Menschen neue Berufe in der Pflege machen.
Wir wollen mehr Menschen für diese Berufe begeistern.
Es folgt ein Zitat von Bundes-Familien-Ministerin Karin Prien in schwerer Sprache:
Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Bundestag heute in einem sehr zügigen Verfahren über dieses Gesetz entschieden hat und damit dem Wunsch von Ländern und professionell Pflegenden nach einem schnellen Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung Rechnung trägt. Die Sicherung guter Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Das Pflegefachassistenzgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die neue Ausbildung ist modern, vergütet und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Sie steht dabei auch Menschen ohne Schulabschluss offen. Das schafft Bildungschancen und erschließt neue Ausbildungspotentiale.
Bundes-Familien-Ministerin Karin Prien
Das Zitat ist zu Ende.
Es bedeutet in Leichter Sprache:
Der Bundestag hat heute über ein Gesetz entschieden.
Das Gesetz heißt:
Pflege-Fach-Assistenz-Gesetz.
Das Gesetz ist für die Pflege in Deutschland.
Die Entscheidung ging sehr schnell.
Das ist wichtig für die Länder und die Pflegenden.
Sie wollen das Gesetz so schnell wie möglich haben.
Gute Pflege ist eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft.
Das Pflege-Fach-Assistenz-Gesetz hilft dabei.
Die neue Ausbildung ist modern.
Und man bekommt Geld dafür.
Man kann sich in der Ausbildung gut weiterentwickeln.
Auch Menschen ohne Schul-Abschluss können die Ausbildung machen.
So können mehr Menschen eine Ausbildung machen.
Wichtige neue Regeln
Überall in Deutschland
Die Ausbildung ist jetzt überall in Deutschland gleich.
Die Ausbildung heißt: Pflege-Fach-Assistenz-Ausbildung.
Früher war die Ausbildung in jedem Bundes-Land anders.
Es gab 27 verschiedene Regeln.
Für alle Pflege-Bereiche
Die Ausbildung ist für alle Bereiche in der Pflege.
Die Auszubildenden arbeiten in verschiedenen Bereichen.
Zum Beispiel:
- stationäre Langzeit-Pflege
- ambulante Langzeit-Pflege
- stationäre Akutpflege.
Start und Dauer
Die Ausbildung startet am 1. Januar 2027.
Die Ausbildung dauert 18 Monate in Voll-Zeit.
Man kann die Ausbildung auch in Teil-Zeit machen.
Oder man kann die Ausbildung schneller machen.
Dafür braucht man Berufs-Erfahrung.
Was braucht man?
Für die Ausbildung braucht man einen Haupt-Schul-Abschluss.
Manchmal kann man die Ausbildung auch ohne Hauptschulabschluss machen.
Dafür muss die Pflege-Schule sagen:
Die Person schafft den Abschluss wahrscheinlich.
Bezahlt
Alle Auszubildenden bekommen Geld für die Ausbildung.
Berufs-Weg
Nach der Ausbildung kann man eine andere Ausbildung machen.
Die andere Ausbildung heißt: Pflege-Fach-Person.
Die andere Ausbildung kann man auch schneller machen.
Danach kann man ein Studium machen.
Das Studium ist für Pflege.
Für Menschen aus dem Ausland
Es gibt neue Regeln für Menschen mit einem ausländischen Abschluss.
Menschen mit einem ausländischen Abschluss müssen eine Prüfung machen.
Oder sie müssen einen Kurs machen.
Interessiert?
Sie wollen 2027 mit einer Ausbildung anfangen?
Dann müssen Sie 2026 mit dem Finanzierungs-Verfahren beginnen.
Das Gesetz muss der Bundes-Rat noch erlauben.
Künstliche Intelligenz hat beim Übersetzen dieses Textes in Leichte Sprache geholfen.
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