Neues Gesetz schafft mehr Termine beim Haus-Arzt

Der Bundes-Rat hat ein neues Gesetz gemacht.
Das Gesetz heißt: Gesundheits-Versorgungs-Stärkungs-Gesetz (GVSG).
Patienten und Patientinnen bekommen nun einfacher einen Termin beim Haus-Arzt.
Und Haus-Ärzte verdienen mehr Geld.

14. Februar 2025

Wenn kranke Menschen zum Haus-Arzt müssen, müssen sie oft lange warten.
Das liegt daran, dass die Haus-Ärzte zu viele Patienten und Patientinnen haben.

Zum Beispiel gibt es Menschen, die chronisch krank sind.
Sie müssen alle drei Monate zum Haus-Arzt.
Auch wenn das gar nicht nötig ist.
Die anderen Patienten können dann nicht zum Arzt gehen.
Denn der Arzt hat keine Zeit.

Das neue Gesetz soll das ändern.

Mehr Geld, weniger Papier-Kram

Das Gesetz ändert, wie Haus-Ärzte bezahlt werden.
Bisher bekommen Haus-Ärzte ihr Geld alle drei Monate.
Nun bekommen sie ihr Geld einmal im Jahr.
Dadurch müssen sie weniger Rechnungen an die Kranken-Kassen schreiben.

Die chronisch kranken Menschen können zu Hause bleiben, wenn sie wollen.
Die Haus-Ärzte haben dadurch mehr Zeit für Menschen, die wirklich Hilfe brauchen.

Lese-Hinweis:
Es folgt ein Zitat von Minister Lauterbach in schwerer Sprache:

Er sagt:
Dieses Gesetz wird die ambulante Versorgung grundlegend verbessern. Wenn leicht chronisch Kranke nicht mehr alle drei Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis einbestellt werden müssen, wenn zusätzliche Patienten abgerechnet werden können, wird auch wieder mehr Zeit sein für neue Patienten. Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte. Und Hausärzte können ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen. Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg.

Bundes-Gesundheits-Minister Professor Karl Lauterbach

Das Zitat ist zu Ende.
Es bedeutet in Leichter Sprache:

  • Das Gesetz verbessert die ambulante Versorgung.
  • Menschen bekommen einfacher einen Termin beim Haus-Arzt.
  • Haus-Ärzte haben weniger Schreib-Arbeit.
  • Und es gibt weniger Kosten.

Honorare ohne Grenzen

Ärzte bekommen für ihre Leistungen Geld. 
Das Geld heißt auch: Honorar.

Haus-Ärzte bekommen nun ihre Leistungen vollständig vergütet.
Zum Beispiel auch für Haus-Besuche bei Patienten.
Haus-Ärzte können auch neue Patienten in ihre Praxis aufnehmen.
Das gilt für Haus-Ärzte in ganz Deutschland.

Damit können sie nun mehr Geld verdienen.
Kinder-Ärzte und Jugend-Ärzte können das schon seit dem 1. April 2023.

Chronisch Kranke können zu Hause bleiben

Patienten und Patientinnen mit chronischen Krankheiten müssen nicht mehr regelmäßig in die Praxis kommen.
Haus-Ärzte können ihre Leistungen nach Bedarf abrechnen.
Zum Beispiel für ein halbes Jahr. 
Aber höchstens für ein ganzes Jahr.

Überflüssige Termine fallen dadurch weg.
Und auch Warte-Zeiten.

Versorger-Praxis und Vorhalte-Pauschale

Eine Arzt-Praxis kann zur Versorger-Praxis werden.
Die Praxis muss zum Beispiel bessere Öffnungs-Zeiten anbieten.
Öffnungs-Zeiten, die den Patienten und Patientinnen passen.
Oder die Praxis bietet Haus-Besuche und Heim-Besuche an.

Eine Versorger-Praxis bekommt dafür extra Geld.
Das neue Gesetz nennt das: Vorhalte-Pauschale.

Schneller Hilfsmittel für Besonders-Kranke

Oft dauert es sehr lange, bis kranke Menschen ihre Hilfsmittel bekommen.
Zum Beispiel Medikamente.
Das Gesetz soll die Menschen nun schneller und einfacher mit Medikamenten versorgen.

Das gilt für Menschen, die unter schweren Krankheiten leiden.
Und für Menschen mit Behinderungen.
Diese Menschen können Kinder und Jugendliche sein.
Aber auch Erwachsene in bestimmten Einrichtungen.
Zum Beispiel:

  • Menschen, die in Sozial-Pädiatrische Zentren (SPZ) gehen
  • Menschen, die in Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) gehen.

Personen, die unter einer Vergewaltigung leiden, können eine Notfall-Versorgung bekommen.
Zum Beispiel Medikamente, die verhindern, dass eine Frau schwanger wird.
Solche Medikamente heißen Notfall-Kontrazeptiva.
Das Alter der Frau ist egal.
Vor dem neuen Gesetz war das Alter nicht egal.

Kranken-Kasse zahlt Verband-Mittel

Es gibt eine Übergangs-Regelung zu Verband-Mittel.
Verband-Mittel sind zum Beispiel:

  • Pflaster
  • Verbände.

Die Regelung steht im SGB V.
Das SGB V ist ein Gesetz-Buch.
Es erklärt zum Beispiel, wer die Verband-Mittel bezahlt.
Aber die Regelung läuft aus.

Viele Haus-Ärzte sind sich deshalb unsicher.
Das neue Gesetz sagt nun:
Die Kranken-Kasse bezahlt die Verband-Mittel.
Das gilt bis Anfang Dezember 2025.

Es gibt auch andere Produkte für die Behandlung von Wunden.
Die Kranken-Kasse bezahlt auch diese Produkte.

Die Hersteller von den Verband-Mitteln haben Zeit bekommen.
Sie können sich nun beraten.
Zum Beispiel mit dem Gemeinsamen Bundes-Ausschuss.

Künstliche Intelligenz hat den Text in Leichte Sprache übersetzt.
Ein zertifizierter Übersetzer für Leichte Sprache hat den Text geprüft.

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