Bundesnichtraucherschutzgesetz
Der Bund hat im Rahmen seiner Zuständigkeit Regelungen für einen effektiven Nichtraucherschutz getroffen. Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595) ist am 1. September 2007 in Kraft getreten. Der Bund hat mit dem darin enthaltenen Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz) und weiteren Rechtsänderungen den Nichtraucherschutz für die Bereiche geregelt, für die er nach dem Grundgesetz zuständig ist.
Weitere Informationen
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Rauchen
Glossarartikel des Bundesgesundheitsministeriums
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Sucht und Drogen
Artikel des Bundesgesundheitsministeriums
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Gesetz im Wortlaut
Gesetzestext zum Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auf bgbl.de
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Sucht- und Drogenbeauftragter
Internetseite des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung