Chronisch kranke Menschen

Die Behandlung chronischer Erkrankungen erfordert in der Regel eine intensive Betreuung durch Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen und andere Heilberuflerinnen und Heilberufler sowie eine aktive Mitwirkung der Patientinnen und Patienten.

Belastungsgrenze für Zuzahlungen von Versicherten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen

Versicherte mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen werden bei Zuzahlungen entlastet. Sie müssen Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt leisten. Für alle anderen Versicherten beträgt die Belastungsgrenze 2 %. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt in einer Richtlinie Näheres zur Definition einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung. Hiernach gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %. Außerdem gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, können zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder koronare Herzkrankheit gehören.

Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke (Disease Management-Programme, DMP)

Für bestimmte chronische Krankheiten – derzeit für Diabetes mellitus (Typ 1 und Typ 2), Brustkrebs, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD) und Osteoporose – bieten die gesetzlichen Krankenkassen strukturierte Behandlungsprogramme an. Der G-BA hat die Aufgabe, weitere chronische Erkrankungen zu benennen, für die strukturierte Behandlungsprogramme eingerichtet werden. Für die chronischen Erkrankungen „Chronische Herzinsuffizienz“, „Chronischer Rückenschmerz“, „Depression, „Rheumatoide Arthritis“ und „Adipositas“ hat der G-BA die inhaltlichen Anforderungen für DMP bereits festgelegt. Derzeit wird von den Krankenkassen die praktische Umsetzung dieser neuen Programme in die Versorgung vor Ort vorbereitet.

An den DMP können chronisch Kranke freiwillig teilnehmen. In den Programmen arbeiten Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen und Versorgungssektoren sowie andere Heilberufe koordiniert zusammen. Gemeinsam behandeln sie Patientinnen und Patienten nach neuesten Methoden, deren Wirksamkeit und Sicherheit wissenschaftlich überprüft sind. Entsprechend werden die Inhalte der bestehenden DMP regelmäßig durch den G-BA geprüft und aktualisiert.

Die Patientinnen und Patienten werden regelmäßig über Diagnosen und therapeutische Schritte informiert und von Anfang an in die Behandlungsentscheidungen miteinbezogen. Dazu werden unter anderem eigene Schulungen angeboten. Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten vereinbaren die Versicherten einen auf sie zugeschnittenen Therapieplan, individuelle Therapieziele sowie regelmäßige Folgetermine.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen für Versicherte, die sich in ein solches strukturiertes Behandlungsprogramm freiwillig einschreiben und sich aktiv daran beteiligen möchten, einen entsprechenden Wahltarif anbieten.

Bei der Zuzahlung gilt für chronisch Kranke, die an einem DMP teilnehmen, eine verminderte Belastungsgrenze von einem statt der sonst üblichen zwei Prozent des Bruttoeinkommens.

Stand: 26. Juni 2024

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