Patientensicherheit

Patientensicherheit ist ein vorrangiges Ziel der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland und ein wichtiges Thema der europäischen Gesundheitspolitik. Bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen, der Politik, in der Ärzteschaft, bei den Krankenhäusern ebenso wie bei Krankenkassen, Patientenvertretungen und der Industrie besteht Einigkeit, dass Patientensicherheit ein Leitgedanke bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens ist. Dieser Konsens ermöglicht es gemeinschaftliche Ziele zu formulieren und notwendige Maßnahmen zu vereinbaren.

Auf Initiative der Selbstverwaltung und der Patientenvertretung, – in Deutschland fallen Aufgaben und Maßnahmen der Patientensicherheit wesentlich in den Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltung und der Ärztekammern – kam es im Jahr 2005 zur Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS), das von Anfang an sowohl ideell als auch finanziell durch das BMG unterstützt wird. In diesem Bündnis sind alle in Deutschland im Bereich Patientensicherheit relevanten Akteure miteinander vernetzt und erarbeiten gemeinsam konkrete Handlungsempfehlungen zur Förderung von Patientensicherheit. Dazu wurde Anfang 2009 das Institut für Patientensicherheit an der Universität Bonn als deutschlandweit einziges Forschungsinstitut mit dieser Schwerpunktsetzung eröffnet. Das Institut setzt sich wissenschaftlich auf nationaler und internationaler Ebene mit dem Anliegen auseinander und unterstützt den Wissenstransfer in die Praxis.

Beiträge zur Vermeidung von Schäden bei der Behandlung werden nicht zuletzt durch umfangreiche spezialgesetzlich verankerte Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben (wie z.B. im Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, aber auch im Infektionsschutzgesetz) geleistet sowie durch gesetzlich verankerte Verpflichtungen zur Qualitätssicherung (externe Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement), z.B. im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Außerdem stehen spezielle, auch international als dringlich angesehene Handlungsfelder der Patientensicherheit im besonderen Blickpunkt des deutschen Gesundheitswesens und des BMG.

Mit dem Patientenrechtegesetz wurde die Patientensicherheit in der medizinischen Versorgung durch wichtige Maßnahmen weiter gestärkt:

  • Die Krankenhäuser wurden verpflichtet, ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement durchzuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass Patientenerfahrungen angemessen bearbeitet und für die Entwicklung der Qualität und Patientensicherheit genutzt werden.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien zum Qualitätsmanagement wesentliche Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit und insbesondere der Mindeststandards für ein sachgerechtes Risiko- und Fehlermanagement festgelegt. Ziel ist es, durch ein verbessertes Qualitätsmanagement Behandlungsfehlern vorzubeugen und die Fehlervermeidungskultur zu fördern.
  • Die Beteiligung von Krankenhäusern an besonders geeigneten einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen wird durch zu vereinbarende Vergütungszuschläge finanziell gefördert.
    Wesentlich bleibt aber, dass Patientensicherheit auf eine Grundhaltung des kontinuierlichen Lernens und bereitwilligen Verbesserns der im Gesundheitswesen Tätigen angewiesen ist. Hierfür entscheidend sind Führung, Zusammenarbeit sowie eine Sicherheitskultur, in der gefragt wird, warum ein Fehler gemacht wird und wie er zukünftig vermieden werden kann, und die das Sichtbarmachen von Best-Practice-Beispielen und die Verbesserung von Qualität in den Mittelpunkt stellt.

Derzeit wird als neues Gesundheitsziel Patientensicherheit diskutiert und formuliert. Beteiligt sind alle Akteure des Gesundheitswesens einschließlich den Patientenvertreterinnen und -vertretern.

Stand: 29. Oktober 2021
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