Neue Trinkwasserverordnung: Regelungen sichern Qualitätsniveau beim Trinkwasser

Die neu gefasste Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen werden verpflichtet, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen.

Am 24. Juni 2023 ist die neu gefasste Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, mit der maßgebliche Inhalte der EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Die Trinkwasserverordnung sorgt weiterhin für das gewohnt hohe Qualitätsniveau beim Trinkwasser mit besonderem Augenmerk auf neue Herausforderungen durch Umwelt­einflüsse auf die Trinkwasserressourcen.

Risikobasierter Ansatz

Zur Gewährleistung der Trinkwasserhygiene wird der sogenannte „risikobasierte Ansatzverpflichtend eingeführt, der das Trinkwasser prozessorientiert in den Blick nimmt und nicht nur das „End­produkt“ kontrolliert. Der risikobasierte Ansatz bedeutet, dass abgeschätzt wird, welche Risiken, die sich negativ auf die Beschaffenheit des Trinkwassers auswirken können, unter den speziellen Verhältnissen der Wasserversorgungsanlage vorhanden sind (Risikoabschätzung). Auf dieser Basis wird gezielt Prävention betrieben durch Maßnahmen in allen Prozessschritten vom Brunnen bis zum Zapfhahn. Dieses moderne Überwachungskonzept wird auch von der WHO empfohlen.

Informationspflichten für Wasserversorgungsunternehmen

Regelungen zur Überwachung des Trinkwassers auf Belastungen mit Chemikalien und auf mikrobielle Verunreinigungen werden gemäß den Vorgaben der EU-Trink­wasserrichtlinie eingeführt oder weitergehend national angepasst. Ebenfalls neu eingeführt werden Informationspflichten für Wasserversorgungsunternehmen, die die Verbraucherinnen und Ver­braucher über Qualität, Preisgestaltung und den individuellen Verbrauch im Zusammenhang mit ihrem örtlichen Trinkwasser informieren müssen. Weiterhin sind Informationen zum Wasser­sparen und zur Vermeidung der Aufnahme von in den Leitungen abgestandenem Trinkwasser (Stagnationswasser) bereitzustellen.

Niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe

Wasserversorger müssen das noch nicht aufbereitete Wasser (Rohwasser) wie bisher unter anderem auf Pestizidrückstände und auf Schwermetalle wie Arsen oder Chrom untersuchen, letztere nach einer Übergangsfrist mit noch strengeren Maßstäben. Demnächst werden auch bestimmte hormonell aktive Substanzen wie Bisphenol-A sowie Vertreter der Industriechemikaliengruppe „perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)“ überwacht. Alle erhobenen Daten müssen dokumentiert und den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Übersicht mit der Wasserrechnung, gegebenenfalls über Vermieterinnen und Vermieter, und umfangreichere Verbraucherinformationen zusätzlich im Internet zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen nach der EU-Trinkwasserrichtlinie Wasserverluste im Leitungsnetz ermittelt und gegebenenfalls vermin­dert werden. Hier hat Deutschland im internationalen Vergleich keine nennenswerten Probleme.

Entfernung von Bleileitungen

Zum Schutz von empfindlichen Bevölkerungsgruppen, insbesondere Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder, sollen außerdem die letzten noch vorhandenen Reste von vor mehr als 50 Jahren eingebauten Bleileitungen aus der Hausanschlussleitung oder der Trinkwasserinstallation im Haus bis 2026 entfernt werden, soweit dies noch nicht geschehen ist. Bei ausschließlich durch die Inhaber eigengenutzten Trinkwasserinstallationen sind Regelungen vorgesehen, die eine Weiternutzung unter der Voraussetzung erlauben, dass keine Risikogruppen betroffen sind. Außerdem werden ab 2026 Daten zur Legionellenbelastung in Trinkwasserinstallationen zentral im Umweltbundesamt gesammelt und ausgewertet. Damit wird die Datenbasis für zukünftige Maßnahmen zur Vermeidung von durch Legionellen ausgelösten Krankheiten nochmals erweitert.

Europaweites hohes Verbraucherschutzniveau

Mit der erstmaligen Aufnahme von hohen hygienischen Anforderungen an alle Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser in der EU-Trinkwasserrichtlinie wird in Zukunft ein europa­weites hohes Verbraucherschutzniveau dafür sorgen, dass sichere Materialien beispielsweise in Rohren oder Armaturen verwendet werden müssen. In Deutschland ist dies bereits seit Langem umfassend geregelt. Die Bundesregierung hatte sich bei den Verhandlungen in Brüssel erfolgreich dafür ein­gesetzt, diese hohen Anforderungen auf die EU auszuweiten, so dass in Deutschland vertriebene Produkte aus dem EU-Ausland künftig das gleiche Schutzniveau erfüllen müssen.

Weitere neue Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie sind in Deutschland bereits seit Jahren zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt. Dies betrifft unter anderem Grenzwerte für Legionellen, Uran sowie Desinfektionsmittelrückstände wie Chlorit und Chlorat. Daneben werden in der EU-Trinkwasserrichtlinie weitgehende neue Regelungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen sowie zum Zugang zu sauberem Trinkwasser innerhalb der EU verbindlich getroffen, die nicht in der Trinkwasserverordnung sondern im Umweltrecht umgesetzt werden. Dazu gehört eine bereits Anfang 2023 vollzogene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, durch die die Kommunen verpflichtet werden, im öffentlichen Raum Trinkwasserbrunnen als Teil der Daseinsvorsorge einzurichten.

Der Text und die Struktur der Trinkwasserverordnung wurden von Grund auf neu gestaltet, was zu einer besseren Verständlichkeit der Regelungen führt und damit die Anwenderfreundlichkeit deutlich erhöht.

Stand: 26. Juni 2023
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