Trinkwasser

Neue Trinkwasserverordnung

Regelungen sichern Qualitätsniveau beim Trinkwasser

Die neu gefasste Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen werden verpflichtet, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen.

Am 24. Juni 2023 ist die neu gefasste Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, mit der maßgebliche Inhalte der EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Die Trinkwasserverordnung sorgt weiterhin für das gewohnt hohe Qualitätsniveau beim Trinkwasser mit besonderem Augenmerk auf neue Herausforderungen durch Umwelt­einflüsse auf die Trinkwasserressourcen.

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Qualitätsbericht für den Zeitraum 2017 bis 2019 veröffentlicht

Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Bericht über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vorzulegen. Eine Berichtspflicht besteht für Wasserversorgungsgebiete, in denen mehr als 1.000 Kubikmeter (m³) Trinkwasser am Tag abgegeben werden bzw. in denen mehr als 5.000 Personen versorgt werden. In Deutschland besteht die Berichtspflicht für 2.485 Wasserversorgungsgebiete (Stand 2019), und jährlich werden in diesen etwa 4,7 Milliarden Kubikmeter Trinkwasser an ca. 88 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung verteilt.

Das Trinkwasser in den berichtspflichtigen deutschen Wasserversorgungsgebieten hat eine sehr gute Qualität. Zu diesem Schluss kommt der sechste Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA) an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von "Wasser für den menschlichen Gebrauch" (Trinkwasser), der die Jahre 2017 bis 2019 abdeckt.

Die Ergebnisse der Trinkwasserüberwachung belegen, dass bei nahezu allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparametern in über 99 % der Untersuchungen die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eingehalten und die Grenzwerte nicht überschritten wurden. Für viele Parameter waren es sogar 99,9 bis 100 %.

Was bedeuten Grenzwertüberschreitungen?

In der Trinkwasserverordnung sind Grenzwerte für chemische und mikrobiologische Parameter festgelegt, die in der Regel auf einem Vorsorgeprinzip beruhen. Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, so bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom Parameter ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So zeigt zum Beispiel das Auftreten coliformer Bakterien im Trinkwasser eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei sind zum Beispiel ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Was passiert bei Grenzwertüberschreitungen?

Falls Grenzwertüberschreitungen auftreten, hat das Erkennen und Beseitigen der Ursache Vorrang vor einer Symptombekämpfung. Das zuständige Gesundheitsamt prüft daher, ob die Überschreitung eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet und unmittelbare Abhilfe erfordert oder ob sie vorübergehend duldbar ist, bis Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache greifen.

Inhalte der Trinkwasserverordnung

Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Neben dem Trinken und der Zubereitung von Speisen kommt es für häusliche Zwecke wie Körperreinigung und Wäschewaschen zum Einsatz. Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), in der die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020 in nationales Recht umgesetzt worden ist, gibt diese verbindlich vor. Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es "rein und genusstauglich" ist.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt ferner die Pflichten der Versorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden und bestimmt die zu untersuchenden mikrobiologischen, chemischen und radiologischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung. Um die hygienische Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, fordert die Verordnung auch, dass Grenzwerte und Anforderungen zur Wasserbeschaffenheit an den Zapfstellen des Trinkwassers im Haushalt eingehalten werden.

Gemäß europäischen Vorgaben, der EURATOM-Richtlinie 2013/51, muss Trinkwasser in Deutschland auf Gehalte an radioaktiven Stoffen untersucht und überwacht werden. Durch die 3. Änderung der Trinkwasserverordnung wurden im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden z.B. Parameterwerte für Radon, Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte.

Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen. Jedoch kann Trinkwasser je nach Geologie des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen enthalten. Die Regelungen erhöhen die Sicherheit des Trinkwassers im Hinblick auf diese Stoffgruppe, da dem Gesundheitsschutz höchste Priorität eingeräumt und auch in diesem Bereich das Vorsorgeprinzip des Strahlenschutzes rechtsverbindlich zur Anwendung kommt.

Aktuelle Fassung und Zitierweise der Trinkwasserverordnung

„Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) vom 20. Juni 2023“ novelliert die gleichnamige TrinkwV vom 21. Mai 2001 (die im Wesentlichen durch sechs Änderungsverordnungen in den Jahren 2011, 2012, 2015, 2018, 2019 sowie 2021 geändert wurde) unter Umsetzung von Regelungen der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020 in nationales Recht.. Wenn die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in ihrer aktuellen Fassung zitiert werden soll, kann auch die amtliche Kurzbezeichnung "Trinkwasserverordnung" oder die amtliche Abkürzung "TrinkwV" gewählt werden. Wenn es darauf ankommt, die Trinkwasserverordnung in einer bestimmten Fassung zu bezeichnen, so ist das Vollzitat geeignet. Beispielsweise lautet das Vollzitat der aktuell geltenden Fassung wie folgt:

„Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159, S. 2)" bzw. „Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159, S. 2)“

Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Trinkwasserverordnung.

Chronik

Alle Verordnungen zur Änderung der Trinkwasserverordnung

Fachliche Zuständigkeit in Deutschland

Das für die Qualität von Trinkwasser verantwortliche Ministerium ist in Deutschland das BMG. Die fachliche Zuarbeit erfolgt durch das UBA. Dessen Zuständigkeit ergibt sich aus der Fachaufsicht des BMG über die Abteilung "Trink- und Badebeckenwasserhygiene" des UBA.

Über die Informationen im Bericht hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim zuständigen Gesundheitsamt oder dem Wasserversorger über die Trinkwasserbeschaffenheit in ihrem Versorgungsgebiet informieren.

Stand: 16. Januar 2024
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