Zusammenlegen von Leistungen ("Poolen")

Versicherte können Pflegeleistungen auch gemeinsam mit anderen Leistungsberechtigten – zum Beispiel den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern in einer Pflege­WG – in Anspruch nehmen. Das nennt man "Poolen" von Leistungen. Durch das Zusammenlegen von Leistungsansprüchen können Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden. Die hierdurch insbesondere entstehenden Zeit­ und Kosten­einsparungen sind ausschließlich im Interesse der Pflegebedürftigen zu nutzen. Die frei werdende Zeit soll von dem ambulanten Pflegedienst auch für Betreuung der am "Pool" beteiligten Pflegebedürftigen genutzt werden. Das "Poolen" ist auch für Pflege­bedürftige möglich, die beispielsweise im gleichen Wohnviertel wohnen.

Stand: 4. August 2016
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