Patientenrechte und Behandlungsfehler

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für Gesundheit keine Einzelfallprüfungen von Behandlungen, ärztlichem Verhalten oder ärztlichen Gutachten durchführen kann.

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten als Patientin oder als Patient haben, ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD eine gute Anlaufstelle.

Vor-Ort-Beratung

Die UPD betreibt bundesweit eine Vielzahl von Beratungsstellen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie online auf der Internetseite der UPD.

Telefonische Beratung

Die UPD betreibt ein kostenloses Patiententelefon und berät auch bei Fragen zu Erkrankungen.

Beratung Deutsch: 0800 0117722
montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr, samstags von 8:00 bis 16:00 Uhr

Beratung Türkisch: 0800 0117723
montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr, samstags von 8:00 bis 16:00 Uhr

Beratung Russisch: 0800 0117724
montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr, samstags von 8:00 bis 16:00 Uhr

Beratung Arabisch: 0800 33221225
dienstags von 11:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr

Die UPD bietet auch einen kostenlosen Rückrufservice an, den sie über die Internetseite der UPD anfordern können. Darüber hinaus können Sie sich online über eine Beratungsplattform sowie ein Kontaktformular an die UPD wenden.

Beschwerde über ärztliches Verhalten

Wenn Sie das Verhalten einer Ärztin oder eines Arztes beanstanden, wenden Sie sich an die Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung, bei der die Ärztin oder der Arzt Mitglied ist. Sie können sich jedoch auch direkt an das zuständige Landesministerium bzw. die Senatsverwaltung wenden. Das Landesministerium bzw. die Senatsverwaltung übt die Rechtsaufsicht über die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aus.

Adressen der Kassenärztlichen Vereinigungen
Internetauftritt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Verzeichnis der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
im Internetauftritt der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Wichtiger An­sprechpartner bei einem Verdacht auf Vorliegen eines Behandlungsfehlers ist Ihre Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, kos­tenlos zu unterstützen. So können sie bei Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung ein Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes (MD) ein­holen.

Auch die Landesärztekammern und die Landeszahnärztekammern können bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzteschaft und Patientinnen und Patienten hinzugezogen werden. Sie üben die Aufsicht über die Berufsausübung der Ärztinnen und Ärzte aus.

Adressen der Landesärztekammern
im Portal der Bundesärztekammer

Adressen der Landeszahnärztekammern
auf den Internetseiten der Bundeszahnärztekammer

Die Rechtsaufsicht über die Kammern übt das zuständige Landesministerium oder die Senatsverwaltung aus.

Schadenersatzansprüche können Sie gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen. Ärzte- und Zahnärztekammern haben Gutachter- und Schlichtungsstellen eingerichtet, um Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzteschaft und Patientinnen und Patienten außergerichtlich zu klären. Sie greifen Fälle auf, die noch nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind und die in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen dürfen. 

Stand: 20. März 2023
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