Behandlungsfehler
Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehlers leiden Patientinnen und Patienten oftmals unter massiven gesundheitlichen Einschränkungen und sind verunsichert, weil eine Behandlung nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat. Medizinische Sachverhalte und Behandlungen sind häufig schwer zu verstehen, es besteht das Gefühl von Hilflosigkeit. Da Ärztinnen und Ärzte und die Angehörigen anderer Heilberufe nicht den Erfolg ihrer medizinischen Maßnahme garantieren können, sondern nur verpflichtet sind, ihre Durchführung nach dem allgemein anerkannten fachlichen Standard vorzunehmen, ist die Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, sehr schwierig. Dazu kommen Fragen der Ursachenzusammenhänge, die nicht immer eindeutig sind, beispielsweise folgende: Sind die negativen Folgen einer Behandlung auf ihre womöglich fehlerhafte Ausführung zurückzuführen oder hat sich der Gesundheitszustand insgesamt verschlechtert? Hat sich vielleicht nur ein typisches allgemeines Risiko einer medizinischen Maßnahme verwirklicht? Um diese Fragen zu klären und um solche schwierigen Lebenssituation zu bewältigen, bestehen im Gesundheitswesen kostenfreie Unterstützungsangebote.
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Weitere Informationen
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Patientenrechte
Artikel über die Interessenvertretung und individuellen Rechte der Patientinnen und Patienten
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Patientenquittung
Auf Wunsch können sich Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkasse quittieren lassen, welche Leistungen der Arzt abrechnet und welche Kosten damit verbunden sind
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Patientenberatung
Artikel mit Hintergründen zur telefonischen Anlaufstelle, die kostenfrei, neutral und qualitätsgesichert zu allen gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen informiert und berät
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Patientenbeauftragte
Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege
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Vorsorge und Patientenrechte
Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zum Thema