Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

Gesetz 16.08.2019

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Inkrafttreten: 16.08.2019

Wortlaut des Gesetzes – Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 1. Durchgang: 28.06.2019
Bundestag, 2./3. Lesung: 06.06.2019
Bundestag, 1. Lesung: 04.04.2019
Bundesrat, 1. Durchgang: 15.03.2019
Kabinett: 30.01.2019
Referentenentwurf: 16.11.2018

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Die Qualität und die Sicherheit der Arzneimittelversorgung werden deutlich verbessert. Das ist Ziel des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das am 16. August 2019 in Kraft getreten ist.

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Stellungnahmen

Stand: 16. August 2019

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