MDK-Reformgesetz

Der Bundestag hat beschlossen, dass der Medizinische Dienst (MD) organisatorisch von den Krankenkassen gelöst wird. „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen Dienste neutral prüfen und handeln“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Außerdem prüft der MD künftig die Krankenhäuser seltener, dafür aber gezielter als bisher. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.

Gesetz 20.12.2019

Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen

Inkrafttreten: 01.01.2020

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 29.11.2019
Bundestag, 2./3. Lesung: 07.11.2019
Bundestag, 1. Lesung: 26.09.2019
Bundesrat, 1. Durchgang: 20.09.2019
Kabinett: 17.07.2019

Referentenentwurf: 30.04.2019
Referentenentwurf zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 743 KB)

Medizinischer Dienst soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten

Der Bundestag hat beschlossen, dass der Medizinische Dienst (MD) organisatorisch von den Krankenkassen gelöst wird. Außerdem prüft der MD künftig die Krankenhäuser seltener, dafür aber gezielter als bisher. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.

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Stellungnahmen

Stand: 20. Dezember 2019
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