Pandemievorsorge

Um das Gesundheitssystem zu entlasten, sah das Infektionsschutzgesetz bundesweite Basismaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie vor. Die Aufbereitung der Pandemie und die Vorbereitung auf zukünftige Pandemien wurden bereits während der Pandemie eingeleitet. In vielen Bereichen erfolgen auch aktuell noch Evaluierungen und Reformen, um das Gesundheitswesen und die Gesellschaft weiter zu stärken.

Hinweis

In 2023 ging die COVID-19 Pandemie allmählich in ein endemisches Geschehen über. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens, der Verfügbarkeit gut wirksamer Impfstoffe sowie eines hohen Immunitätsgrades in der Bevölkerung konnten die bisherigen Schutzmaßnahmen auslaufen. National sind am 7. April 2023 die nach dem Infektionsschutzgesetz bundeseinheitlich geltenden Corona-Schutzmaßnahmen außer Kraft getreten. International hob die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den globalen Gesundheitsnotstand am 5. Mai 2023 auf.

SARS-CoV-2 und auch andere Atemwegserreger wie Influenza (Grippe) zirkulieren aber weiterhin in der Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund kann es weiterhin sinnvoll sein, in bestimmten Situationen freiwillig eine Atemschutzmaske zu tragen oder sich mittels Antigen-Selbsttest zu testen.

Wann kann es weiterhin sinnvoll sein, eine Atemschutzmaske zu tragen?

Ein korrekt getragener Mund-Nasen-Schutz kann in Phasen mit starker Viruszirkulation (Grippewelle, COVID-19-Welle, RSV-Erkrankungswelle) in Innenräumen ein zusätzlicher Schutz vor Infektion sein. Insbesondere vulnerable Gruppen sollten diese Möglichkeit bei verstärktem saisonalen Infektionsaufkommen zum Selbstschutz in Betracht ziehen.

Das Maskentragen zeigt dann die höchste Wirkung, also eine Verringerung des Infektionsrisikos, wenn möglichst viele Personen, besonders aber Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, eine medizinische Maske tragen. Bei größeren Zusammenkünften ist zudem regelmäßiges Lüften („Stoßlüften“) empfehlenswert.

In welchen Situationen kann es sinnvoll sein, dass ich mich selbst teste?

Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung für Privatpersonen können zusätzliche Sicherheit im Alltag geben, um Infektionen zu entdecken, insbesondere, wenn sich viele Menschen ohne Maske begegnen, bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung oder bei Kontakt zu vulnerablen Gruppen oder man selber einer Risikogruppe angehört.

Wenn Schnelltests zu Hause angewendet werden, kann ein positiver Test Aufschluss über das weitere Vorgehen geben. Zu beachten: Ein negatives Schnelltestergebnis schließt nicht unbedingt eine Infektion aus.

Ein negatives Antigen-Testergebnis ist als Momentaufnahme zu betrachten und schließt eine Infektion nicht aus (insbesondere, wenn Symptome vorliegen). Die bekannten Hygieneempfehlungen sollten daher weiter beachtet werden (AHA+L).

Bei dem Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung ist es weiterhin empfehlenswert, für die Dauer der Symptome zu Hause zu bleiben und sich ggf. auch ärztlich beraten zulassen. Während dieser Zeit sollte der direkte Kontakt zu Personen, insbesondere solchen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben, möglichst vermieden werden.

Wie werden vulnerable Gruppen geschützt?

Bei SARS-CoV-2 handelte es sich um ein neues, sehr ansteckendes Virus, das – vor allem im höheren Alter bzw. bei bestimmten Vorerkrankungen – viele schwer verlaufende Erkrankungen (COVID-19) verursachte und bei einem Teil der Infizierten auch zu länger anhaltenden Folgen (Long COVID) führt.

Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie vergleichbaren Einrichtungen sowie bei der Tätigkeit in ambulanten Pflegediensten bestehen keine Testnachweis- und Maskenpflichten. Die hohe Sensibilität der Beschäftigten in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen für die Vermeidung von Infektionen und die allgemeinen Hygienemaßnahmen zur Infektionsprävention schützt die vulnerablen Personengruppen.

Die COVID-19-Impfung ist ein weiterer wichtiger Baustein, um sich vor schweren COVID-19 Erkrankungen zu schützen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt besonders gefährdeten Personengruppen eine COVID-19-Aufrischimpfung vorzugsweise im Herbst. Dies gilt für alle Menschen ab 60 Jahren. Bei Vorliegen einer Grunderkrankung, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht, gilt die Empfehlung bereits ab dem Alter von 6 Monaten.

Auch Menschen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegenden Versorgung mit direktem Patientinnen- und Patienten oder Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt sowie Kontaktpersonen von besonders gefährdeten Personengruppen wird eine COVID-19 Auffrischimpfung empfohlen.

Bei Vorliegen von Symptomen einer Atemwegsinfektion sollten Kontakte zu vulnerablen Gruppen in diesem Zeitraum möglichst vermieden werden, um eine Ansteckung und das damit verbundene Risiko eines schweren Verlaufs für die betroffenen Personen zu reduzieren. Sollte sich ein Kontakt nicht vermeiden lassen, wird das Tragen einer Atemschutzmaske und die Einhaltung der bekannten Hygienemaßnahmen empfohlen. Das kann etwa bei Besuchen in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim zum Schutz der erkrankten bzw. pflegebedürftigen Menschen angezeigt sein.

Die Länder haben durch Rechtsverordnung für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt sowie für Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu regeln.

Wer sollte sich impfen lassen?

Das Coronavirus wird weiterhin in der Bevölkerung übertragen, und die milder verlaufenden Infektionen mit Omikron-Virusvarianten und die hohe Immunität in der Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Infektionen haben dazu geführt, dass heute deutlich weniger schwere Verläufe auftreten.

Nichtsdestotrotz ist eine SARS-CoV-2 Infektion für bislang noch nicht geimpfte Personen sowie für Personen, die beispielsweise älter als 60 Jahre oder bereits vorerkrankt sind, mit einem Risiko für einen schweren Verlauf verbunden. Verschiedene Studien liefern zudem Hinweise, dass eine Impfung gegen COVID-19 einen gewissen Schutz vor Long COVID bieten kann.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt folgenden Personen eine Basisimmunität gegen das Coronavirus SARS-CoV-2:

  • Alle Personen im Alter ≥ 18 Jahre
  • Bewohnende in Einrichtungen der Pflege
  • Kinder und Jugendliche im Alter von sechs Monaten bis 17 Jahren mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einhergeht
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von sechs Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist
  • Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere

Eine Basisimmunität wird erreicht, wenn das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hatte. Mindestens einer dieser Kontakte sollte eine Impfung sein. Die Impfungen sollen mit einem aktuell von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Varianten-angepasstem Impfstoff erfolgen.

Personengruppen mit erhöhtem Risiko werden zusätzlich jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen.

Das gilt für:

  • Alle Personen ab 60 Jahren
  • Bewohnende in Einrichtungen der Pflege
  • Alle Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit relevanten Grundkrankheiten
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch die COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

Für Personen dieser Gruppen, deren Immunsystem nicht beeinträchtigt ist und die im laufenden Jahr bereits eine SARS-COV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19-Auffrischimpfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.

Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.

Welche Maske sollte ich tragen?

Ein korrekt getragener Mund-Nasen-Schutz/eine Maske kann in Phasen mit starker Viruszirkulation (Grippewelle, COVID-19-Welle, RSV-Erkrankungswelle) in Innenräumen ein zusätzlicher Schutz vor Infektionen sein. FFP2-Masken haben eine höhere Filtrationswirkung, die auch in Laborstudien gezeigt werden kann. Beide o.g. Maskenarten können das Übertragungsrisiko reduzieren.

Wichtig für den infektionspräventiven Effekt ist das möglichst durchgehende Tragen der Maske während der gesamten Aufenthaltszeit in den betreffenden Räumlichkeiten bzw. o.g. Situationen mit erhöhtem Übertragungsrisiko. Dabei wird die Maske eng anliegend und Mund und Nase umschließend getragen. Das Abnehmen der Maske sollte auf notwendige und möglichst kurzzeitige Situationen beschränkt werden.

Was beinhaltet das Infektionsradar?

In der COVID-19-Pandemie zeigte sich bereits früh, dass für die Einschätzung des Infektionsgeschehens mehrere Indikatoren herangezogen werden sollten. Im Verlauf der Pandemie wurde deshalb der Pandemieradar etabliert, der sich aus mehreren Indikatoren zusammensetzt. Neben SARS-CoV-2 haben auch andere Atemwegserreger wie Influenza A/B und das Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) einen großen Einfluss auf das Infektionsgeschehen und damit auf die Belastung des Gesundheitssystems. Zuletzt wurde das Dashboard um RSV und Influenza A/B erweitert und erregerübergreifend zum „Infektionsradar“ ausgebaut.

Mit dem BMG-Infektionsradar steht ein umfassendes Instrument zur Verfügung, das neben sehr vielen Indikatoren zum Infektionsgeschehen auch über die Belastung des Gesundheitssystems (die Situation in den Krankenhäusern, Inanspruchnahme der ambulanten Versorgung und die Krankheitsschwere informiert. Der Infektionsradar bietet eine geprüfte sowie laienverständlichen Datenbasis und ein effektives, gut etabliertes Instrument zur Verfügung, um die Bevölkerung bei einem ansteigendem Infektionsgeschehen frühzeitig zu informieren und bei etwaigen Engpässen im Gesundheitssystem rechtzeitig gesundheitspolitische Entscheidungen treffen zu können. Er wird kontinuierlich verbessert und erweitert.

Nationale Pandemieplanung

Nationale Pandemieplanung meint die Vorbereitung auf den Pandemiefall (Pandemic Preparedness). Pandemien sind zeitlich, aber nicht örtlich begrenzte Epidemien, die in der Regel durch neuartige Krankheitserreger ausgelöst werden, die leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden und für die es kaum bzw. keine Immunität in der Bevölkerung gibt. In der Folge kann es zu hohen Erkrankungszahlen mit schweren Krankheitsverläufen und einer Überlastung des Gesundheits- und Versorgungssystems kommen.

Die Nationale Pandemieplanung hat daher das Ziel, in interpandemischen Phasen entsprechende Strukturen und Prozesse zu etablieren, um im Pandemiefall die Ausbreitung eines neuen Virus zu verlangsamen und Erkrankungs- und Todesfälle in der Bevölkerung zu verringern.

In den letzten 150 Jahren wurden Pandemien vor allem durch respiratorische Erreger (Influenzaviren, Coronaviren) ausgelöst. Da auch zukünftig mit Pandemien durch akute Atemwegserreger gerechnet werden muss, liegt der aktuelle Fokus der Nationalen Pandemieplanung auf Atemwegserkrankungen und deren Erregern mit pandemischem Potenzial.

Eine wichtige Grundlage für die Vorbereitung auf zukünftige Pandemien bildet der Nationale Pandemieplan, welcher derzeit basierend auf den Erfahrungen während der COVID-19-Pandemie neu konzipiert wird.

Stand: 20. Dezember 2023

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