Kassenzahnärztliche Vereinigungen
Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind Selbstverwaltungskörperschaften der Vertragszahnärzte. Jeder Zahnarzt, der über eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung verfügt, ist automatisch Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) seiner Region. Die KZV hat die Aufgabe, sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf die Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen zu einigen. Sie teilt auch die Vergütungen, die von den Krankenkassen direkt an die Kassenzahnärztliche Vereinigung gezahlt werden, je nach erbrachter Leistung auf die einzelnen Zahnärzte auf.
Auf Bundesebene schließt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband insbesondere Vereinbarungen über die Organisation der vertragszahnärztlichen Versorgung ab.
Weitere Informationen
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Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Wichtigste Aufgabe der KZBV und der KZVen ist die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite.
23. Oktober 2020