Aufsichtsbehörden der Krankenkassen
Die Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie erfüllen die ihnen vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich in eigener Verantwortung. Dabei unterliegen sie staatlicher Aufsicht. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Krankenkasse maßgeblich ist (Rechtsaufsicht).
Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzlichen Krankenkassen
Gesetzlich Krankenversicherte können sich bei etwaigen Rechtsverstößen an die für ihre Krankenkasse jeweils zuständige aufsichtsführende Bundes- oder Landesbehörde wenden.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Insbesondere die Ersatzkassen und die überwiegende Zahl der Betriebskrankenkassen (BKKen) sind bundesweit tätig.
Krankenkassen, deren Zuständigkeit sich nicht über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt, unterliegen regelmäßig der Landesaufsicht. Dies betrifft zum Beispiel die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Je nachdem, in welchem Bundesland die Krankenkasse ihren Sitz hat, ist die dortige Landesaufsicht für Beschwerden zuständig. Die Landesaufsicht wird regelmäßig ausgeübt von den jeweiligen Gesundheits- beziehungsweise Sozialministerien der Bundesländer.
Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterliegen ebenfalls der Landesaufsicht, wenn durch die beteiligten Länder ein aufsichtsführendes Land bestimmt ist.
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Gesundheits- beziehungsweise Sozialministerien der Länder
Baden-Württemberg
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Zur Seite des Sozialministeriums
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
Haidenauplatz 1
81667 München
Berlin
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG)
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Bremen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Zur Seite der Hansestadt Bremen
Hamburg
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV)
Billstraße 80
20539 Hamburg
Hessen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Sonnenbergerstraße 2/2a
65193 Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit (MWAG)
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Saarland
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF)
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Albertstraße 10
01097 Dresden
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS)
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Schleswig-Holstein
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS)
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Thüringen
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Werner-Seelenbinder-Str. 6
99096 Erfurt