Apotheken

Bei der Abgabe von Arzneimitteln besteht eine Verpflichtung zur Information und Beratung der Patientinnen und Patienten in Apotheken. Der erforderliche Umfang kann unterschiedlich sein. Die Beratung muss sicherstellen, dass die notwendigen Informationen beispielsweise über die sachgerechte Anwendung, eventuelle Neben- oder Wechselwirkungen sowie zur sachgerechten Aufbewahrung des Arzneimittels übermittelt werden. Durch Nachfragen ist auch festzustellen, ob ein weitergehender Informations- und Beratungsbedarf besteht. So kann anschließend eine Beratung erfolgen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten eingeht. Dies gilt auch für die Abgabe von apothekenpflichtigen Medizinprodukten.

In der Apotheke erhalten Versicherte auch Informationen darüber, welche Arzneimittel sie rezeptfrei kaufen können und wann sie gegebenenfalls besser eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen sollten. Informationen zu einer gesunden Lebensweise und Tipps zur Unterstützung des Heilungsprozesses runden in vielen Fällen die Beratungsleistungen ab.

Im Falle eines Botendienstes kann die Beratung durch die Apotheke auch im Wege der Telekommunikation erfolgen.

Apotheken erbringen auch pharmazeutische Dienstleistungen, zum Beispiel eine erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten, die mehrere Arzneimittel anwenden, die pharmazeutische Betreuung von Patientinnen und Patienten, die Arzneimittel gegen Krebs einnehmen, und die erweiterte Einweisung von Patientinnen und Patienten, die Inhalatoren anwenden.

Grippeschutzimpfungen und COVID-19-Impfungen können auch durch Apotheken durchgeführt werden. Fragen Sie bei Interesse bei Ihrer Apotheke nach, ob sie die Durchführung dieser Schutzimpfungen anbietet.

Versandapotheken

Deutsche Apotheken, die Arzneimittel versenden, benötigen dazu die Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde. Eine Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis ist es, dass der Versand aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb und nach den dafür geltenden Vorschriften erfolgt. Versicherte können Arzneimittel bei diesen Apotheken bestellen – per Post, Telefon oder Internet. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss vor der Abgabe das Rezept im Original vorliegen.

Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen auch Arzneimittel von Versandapotheken anderer europäischer Staaten bestellen. Diese Apotheken dürfen nur solche Arzneimittel verschicken, die in Deutschland zugelassen sind. Solche Arzneimittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet und mit einer Packungsbeilage in deutscher Sprache versehen sein.

Vorsicht vor Arzneimittelfälschern

EU-Sicherheitslogo
Das gemeinsame europäische Logo für Versandapotheken

Bei Onlinebestellungen sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben. Hierfür wurde ein gemeinsames europäisches Versandhandelslogo geschaffen. Alle Apotheken und sonstigen Unternehmen in der EU müssen auf ihren Websites dieses Logo verwenden, wenn sie der Öffentlichkeit über das Internet Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, zum Verkauf anbieten. Das gemeinsame europäische Versandhandelslogo zeigt Ihnen, dass ein Versandhändler nach seinem jeweiligen nationalen Recht zum Onlinehandel mit Arzneimitteln berechtigt ist. Zudem lässt sich auf den ersten Blick der Mitgliedstaat erkennen, in dem die Versandhändlerin oder der Versandhändler niedergelassen ist.

Alle Apotheken und sonstigen Unternehmen, die einen entsprechenden Versandhandel betreiben, werden in ein nationales Versandhandelsregister eingetragen. Das Logo ist mit dem jeweiligen nationalen Register verlinkt. In Deutschland wird dieses Register vom BfArM geführt.

Das EU-Sicherheitslogo für Websites von Internet-Arzneimittelhändlern

Keinesfalls sollten Arzneimittel bei dubiosen Anbietern bestellt werden. Sonst muss damit gerechnet werden, dass möglicherweise Arzneimittelfälschungen erworben werden. Das Spektrum kann dabei von der Fälschung der Packung bis zur Fälschung des Arzneimittels selbst reichen. Gefälschte Arzneimittel können wirkungslos, gesundheitsschädlich oder schlimmstenfalls tödlich sein.

Stand: 15. Februar 2024
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