Die Sterbebegleitung ist ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung geworden. Pflegeheime sind zudem aufgefordert, mit Haus- und Fachärzten beziehungsweise -ärztinnen Kooperationsverträge zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner zu schließen.
Weiter wurde durch das Gesetz die Grundlage dafür geschaffen, dass in stationären Pflegeeinrichtungen künftig eine Beratung zur Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase angeboten werden kann. Es geht darum, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern die Möglichkeit zu geben, sich durch Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten, mit qualifizierten nicht ärztlichen Gesprächsbegleiterinnen und Gesprächsbegleitern und mit ihren nächsten Angehörigen umfassend über bestehende Angebote zu informieren, bevor sie zum Beispiel eine Patientenverfügung verfassen und detailliert über ihre künftige persönliche medizinische und pflegerische Behandlung und Versorgung entscheiden. Ziel ist es, die Strukturen so zu verändern, dass gründlich überlegte und aussagekräftige Vorausplanungen in Klinik und Praxis auch zuverlässig wahrgenommen werden und Beachtung finden.