Patientensicherheit in Deutschland stärken

Im deutschen Gesundheitswesen findet das Thema Patientensicherheit große Beachtung. Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass sie gut und sicher versorgt werden – das BMG fördert dies mit gesetzlichen Qualitätsvorgaben. Gleichzeitig ist eine gute Fehlerkultur unerlässlich. Krankenhäuser sind deshalb verpflichtet, Beschwerden von Patienten auszuwerten, Risiken und Fehler in der Behandlung aufzuarbeiten. Nur so können Fehlerquellen beseitigt werden.

Gesetzliche Vorgaben

Umfangreiche gesetzlich verankerte Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben (wie zum Beispiel im Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, Infektionsschutzgesetz) und Verpflichtungen zur Qualitätssicherung (externe Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement), zum Beispiel im SGB V, sind eine wichtige Grundlage für die Patientensicherheit.

Patientenrechtegesetz

Mit dem Patientenrechtegesetz wurde die Patientensicherheit in der medizinischen Versorgung durch wichtige Maßnahmen weiter gestärkt:

  • Krankenhäuser wurden verpflichtet, ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement durchzuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass Patientenerfahrungen angemessen bearbeitet und für die Entwicklung der Qualität und Patientensicherheit genutzt werden.
  • Der G-BA hat im Jahr 2014 in den Richtlinien zum Qualitätsmanagement wesentliche Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit und insbesondere Mindeststandards für ein sachgerechtes Risiko- und Fehlermanagement festgelegt. Ziel ist es, durch ein verbessertes Qualitätsmanagement Behandlungsfehlern vorzubeugen und die Fehlervermeidungskultur zu fördern.
  • Die Beteiligung von Krankenhäusern an geeigneten, einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen wird durch zu vereinbarende Vergütungszuschläge finanziell gefördert. Dies soll das Lernen auch aus unerwünschten Ereignissen in anderen Häusern unterstützen.

Krankenhausstrukturgesetz

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurden weitere Regelungen getroffen, die in Zukunft Verbesserungen für die Patientensicherheit bringen sollen. Von Bedeutung sind hier insbesondere die Verzahnung von Qualitätssicherung und Krankenhausplanung sowie die vorgesehenen Qualitätsprüfungen im Krankenhaus durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Darüber hinaus soll der G-BA die Nutzbarkeit der Qualitätsberichte für Patientinnen und Patienten weiter erhöhen, indem für sie ein spezieller Berichtsteil mit den besonders patientenrelevanten Informationen zum Beispiel zur Patientensicherheit vorgesehen wird.

Arzneimitteltherapiesicherheit

Verbesserungen bei der Arzneimitteltherapie betreffen viele Bereiche im gesamten Medikationsprozess und erfordern ein koordiniertes Zusammenwirken der Beteiligten. Im Bundesministerium für Gesundheit wurde daher in Abstimmung mit den betroffenen Akteuren des Gesundheitswesens im Jahr 2007 ein Aktionsplan erarbeitet und kontinuierlich fortgeschrieben, der wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit zusammenfasst. Die Umsetzung des Aktionsplanes wird begleitet durch eine Koordinierungsgruppe, in der Ärzteschaft, Apotheker, das Bundesministerium für Gesundheit, das Aktionsbündnis Patientensicherheit und Patienten vertreten sind.

OP-Checklisten

OP-Checklisten sind insbesondere auf die Erkennung und Vermeidung unerwünschter Risiken und Ereignisse wie zum Beispiel Eingriffs- und Seitenverwechslungen ausgerichtet. Sie sollen künftig bei allen Eingriffen eingesetzt werden, die unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder unter Sedierung erfolgen. Nur bei sogenannte „Bagatelleingriffen“ ohne Narkose kann darauf verzichtet werden. Die Regelung soll auch für ambulant vorgenommene Eingriffe gelten. Die Checklisten sollen einrichtungsbezogen mit allen an den Eingriffen beteiligten Personen entwickelt werden. Dabei können sich die Einrichtungen an Muster-Checklisten orientieren.

Richtlinien und Beschlüsse

Regelungen, die zur Erhöhung der Patientensicherheit dienen, finden sich auch in vielen Richtlinien und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Qualitätssicherung. Das Spektrum der Einzelmaßnahmen ist breit. Es reicht von Struktur- und Prozessvorgaben (zum Beispiel Pflegepersonal-Schlüssel für die Frühgeborenen-Versorgung oder die Verpflichtung zu interdisziplinären Qualitätszirkeln in der Kinderherzchirurgie) über Mindestmengenfestlegungen (zum Beispiel für den Kniegelenksersatz) bis hin zur kontinuierlichen Erhebung und Bewertung von Indikatoren der Patientensicherheit in der externen stationären Qualitätssicherung (zum Beispiel Komplikationsraten bei Gallenblasenoperationen).

Maßnahmen im Bereich Antibiotika-Resistenzen und nosokomiale Infektionen

Die Ziele in diesen Handlungsfeldern sind die Senkung der Infektionsraten in medizinischen Einrichtungen und die Eindämmung der Weiterverbreitung von resistenten Erregern. Hierzu gibt es in Deutschland eine Reihe von Aktivitäten und gesetzlichen Regelungen:

Initiativen aus der Selbstverwaltung

Aktionsbündnis Patientensicherheit sind alle in Deutschland im Bereich Patientensicherheit relevanten Akteure miteinander vernetzt und erarbeiten gemeinsam konkrete Handlungsempfehlungen zur Förderung von Patientensicherheit. Das Bündnis wird seit seiner Gründung im Jahr 2005 sowohl ideell als auch finanziell durch das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt.

Im Jahr 2009 wurde das Institut für Patientensicherheit an der Universität Bonn angesiedelt und beschäftigt sich seitdem auf der Grundlage eines festgelegten Arbeitsprogramms mit der Patientensicherheit. Schwerpunkt ist die Evaluation von Handlungsempfehlungen zur Patientensicherheit und die Entwicklung von Patientensicherheitsindikatoren.

Seit 2014 wird innerhalb des Gesundheitsziele-Prozesses das Nationale Gesundheitsziel Patientensicherheit bearbeitet.

Stand: 6. Februar 2023
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