Impfen schützt gegen gefährliche Krankheiten!

01. April 2016. Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland wieder einen Anstieg der Masernfälle. Durch strengere Regelungen im Bereich des Impfschutzes soll das Präventionsgesetz dazu beitragen, ähnlichen Krankheitsausbrüchen vorzubeugen.

01. April 2016

"Die Masern sind eine harmlose Kinderkrankheit, die man durchmachen sollte", heißt es fälschlicherweise oft hierzulande. Selten bringen Aussagen in einer derartigen Kürze gleich drei Fehleinschätzungen unter. Nein!

  1. Masern betreffen längst nicht nur Kinder – heutzutage stecken sich sogar vermehrt ungeschützte Jugendliche und Erwachsene an.
  2. Harmlos sind sie ebenfalls nicht – nicht bei möglichen Folgen wie Lungen- oder Gehirnentzündungen. Bei vier bis elf Fällen von 100.000 Masernkranken kann sogar die tödliche Gehirnentzündung SSPE auftreten.
  3. Die Masern "durchzumachen" sollte also auch keine Option sein. Es handelt sich vielmehr um eine gefährliche Krankheit, der man heute vorbeugen kann.

Impfen schützt!

Den wirksamsten Schutz vor der Infektionskrankheit sowie ihren möglichen Komplikationen bieten Impfungen. Doch der Blick auf die Zahlen der letzten Jahre offenbart Lücken, was die Immunisierung gegen Masern angeht. 2013 gab es 1.769 an das Robert Koch-Institut übermittelte Fälle. Die Zahl fiel im Jahr 2014 auf 442, stieg jedoch im vergangenen Jahr auf 2.464.

Die Entwicklung der Masern-Zahlen zeigt, wie wichtig ein guter Impfschutz ist. Ich rate dringend dazu, den eigenen Impfstatus überprüfen zu lassen und die empfohlenen Impfungen nachzuholen. Die empfohlenen Impfungen sind sicher und werden von der Krankenkasse bezahlt. Die Panikmache mancher Impfgegner ist verantwortungslos. Wer seinem Kind den Impfschutz verweigert, gefährdet nicht nur das eigene Kind, sondern alle, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wer sich Impfen lässt, zeigt Verantwortung für sich selbst und die gesamte Gesellschaft.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Der Minister nahm die Masernausbrüche zum Anlass, um im Präventionsgesetz den Bereich Impfschutz deutlich zu stärken.

Mit dem Präventionsgesetz gehen wir einen wichtigen Schritt, um die Impfbereitschaft zu steigern.‎ In Zukunft müssen alle Gesundheits-Untersuchungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen genutzt werden, um den Impfschutz zu überprüfen und wichtige Schutz-Impfungen vorzunehmen. Unser Ziel ist, dass möglichst alle Kinder in Kitas und Schulen einen Impfschutz haben. Deshalb wird der Nachweis über die ärztliche Impfberatung Voraussetzung für die Aufnahme in die Kita. Und beim Auftreten von Masern können die Gesundheitsämter ungeimpfte Kinder vorübergehend vom Kita- oder Schul-Besuch ausschließen, um die Ausbreitung der Krankheit zu stoppen. Diese Maßnahmen müssen jetzt entschlossen umgesetzt werden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Maßnahmen des Präventionsgesetzes

Die zuständigen Behörden auf Landesebene können ungeimpften Kindern vorübergehend den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen oder Horten untersagen, wenn dort Masernfälle auftreten. Die im Gesetz vorgesehene obligatorische Überprüfung des Impfschutzes bei Gesundheitsuntersuchungen dient vor allem der Verbesserung von Beratung und Aufklärung. Schließlich richten sich zahlreichen Untersuchungen zufolge 90% der Menschen beim Impfen nach dem Rat ihres Arztes.

Auch Betriebsärzte können nun – zusätzlich zu Vertragsärzten – allgemeine Schutzimpfungen durchführen. Medizinische Einrichtungen dürfen den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen, die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutz abhängig machen und ihre Beschäftigten so einsetzen, dass vermeidbaren Infektionsrisiken vorgebeugt wird.

Patienten müssen sich darauf verlassen können, im Krankenhaus gut geschützt zu sein. Vermeidbare Ansteckungen durch ungeimpftes medizinisches Personal darf es nicht geben.

Bundesgesundheitsminister Gröhe

Nationaler Aktionsplan

Auf der Nationalen Impfkonferenz in Berlin wurde am 18. Juni 2015 der "Nationale Aktionsplan zur Elimination von Masern und Röteln 2015 - 2020" vorgestellt.

Der Aktionsplan enthält konkrete Maßnahmen auf allen Ebenen, die jetzt umgesetzt werden müssen, um dem Impfen in Deutschland einen Schub zu verleihen.

Bundesgesundheitsminister Gröhe

Der Aktionsplan sieht vielfältige Maßnahmen vor, um den Impfschutz in Deutschland zu verbessern und benennt die mit der Umsetzung betrauten Akteure. Den Aktionsplan hat eine übergreifende Arbeitsgruppe verfasst. Daran beteiligt waren die Gesundheitsministerien der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen, das Bundesgesundheitsministerium, das Robert Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie der Verband der Ersatzkassen.

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