So sollen Jugendliche vor Cannabis-Konsum geschützt werden

Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken umzusetzen? Welche Schutzmaßahmen wird es für Kinder und Jugendliche geben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier in unserem FAQ.

Die Bundesregierung will den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Vereinen sowie den privaten Anbau von Cannabis legalisieren. Darüber hinaus sollen die gewerbliche Produktion und der Vertrieb in Fachgeschäften in Modellversuchen erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Diese Grundsatzentscheidungen sind im Eckpunktepapier vom 24. März 2023 für ein 2-Säulen-Modell festgehalten.

Das 2-Säulen-Modell ist in den letzten Monaten intensiv mit den im Cannabis-Projekt engagierten Bundesressorts abgestimmt worden und entwickelt die Eckpunkte der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene  vom 26. Oktober 2022 weiter. Es sieht nunmehr zwei getrennte Gesetzentwürfe vor:

  • Säule 1 ermöglicht den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Vereinen sowie den privaten Eigenanbau. Der Arbeitsentwurf zu Säule 1 ist Ende April 2023 in die interne Regierungsabstimmung gegeben worden. Beabsichtigt ist, dieses Regelungsvorhaben so auszugestalten, dass keine Notifizierungspflicht gegenüber der EU-Kommission ausgelöst wird.
  • Säule 2 sieht die wissenschaftliche Erprobung von gewerblicher Produktion und Vertrieb in Fachgeschäften in mehreren Bundesländern vor. Der Gesetzentwurf zu Säule 2 folgt nach der Sommerpause und wird voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt.

Allgemein

Gesundheits- und Konsumierendenschutz

Jugendschutz

Abgabevorschriften

Anbau, Handel und Lizenzierungen

Privater Anbau für den Eigenbedarf

Medizinalcannabis

Straßenverkehr

Suchtprävention

Strafrecht

Modellvorhaben

Stand: 9. Mai 2023
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