Wahl und Wechsel der Krankenkasse
Wahlmöglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen nutzen eine Vielzahl von Möglichkeiten, um sich auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Versicherten einzustellen. Dazu gehören Wahltarife, Zusatzleistungen und Bonusprogramme. Auch die Höhe des Zusatzbeitragssatzes einer Krankenkasse ist ein wichtiges Auswahlkriterium für Versicherte. Vor einer Entscheidung lohnt es, sich von unabhängigen Verbraucherorganisationen wie den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest beraten zu lassen.
Die wichtigsten Fragen bei einem Wechsel
- Welche speziellen Wahltarife bietet die Krankenkasse?
- Wie hoch ist der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse?
- Wer bietet die beste Beratung?
- Ist die persönliche Beratung vor Ort wichtig oder reicht eine telefonische Beratung beziehungsweise eine Beratung via Internet?
- Welche Zusatzleistungen bietet die Krankenkasse?
- Welche Behandlungsprogramme werden angeboten?
- Welches Bonussystem passt individuell am besten?
- Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Kündigung
Der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse
Mitglieder der GKV können eine andere Krankenkasse wählen, wenn die gesetzliche Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten erfüllt ist. Diese Möglichkeit besteht gleichermaßen für Pflichtversicherte und freiwillige Mitglieder. Die gesetzliche Mindestbindungsfrist entfällt allerdings, wenn die Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet (zum Beispiel beim Wechsel des Arbeitgebers). In diesen Fällen kann das Mitglied auch ohne das Erfüllen der Mindestbindungsfrist zu einer anderen Krankenkasse wechseln.
Zum 1. Januar 2021 wurde das Krankenkassenwahlrecht reformiert und der Wechsel in eine neue Krankenkasse vereinfacht. Die Versicherten müssen seitdem bei ihrer alten Krankenkasse nicht mehr kündigen, sondern nur noch eine Wahlerklärung gegenüber der neuen Krankenkasse abgeben. Die gewählte Krankenkasse informiert daraufhin die bisherige Krankenkasse über die Wahlentscheidung. Die bisherige Krankenkasse bestätigt daraufhin der gewählten Krankenkasse das Ende der Mitgliedschaft und den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft. Eine Mitgliedsbescheinigung muss von der gewählten Krankenkasse seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr ausgestellt werden. Es ist ausreichend, dass Sie z. B. dem Arbeitgeber die gewählte Krankenkasse mitteilen.