Bürgertelefon
Informationsangebote
Mit einem Bürgertelefon zu verschiedenen Themenbereichen und einem Service für Gehörlose und Hörgeschädigte bietet das Bundesministerium für Gesundheit allen Bürgerinnen und Bürgern eine kompetente und unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem. Ihre Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons in Rostock, das hierfür vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt worden ist. Publikationen, wie zum Beispiel Broschüren, stehen online zur Verfügung oder können über den Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden. Für die Bestellung von Publikationen des Ministeriums nutzen Sie bitte unser Bestellsystem.
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern:
Telefon | Telefonnummer |
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Hotline zum Coronavirus | 030 / 346465100 |
Bei Fragen oder Problemen in Verbindung mit der digitalen Einreiseanmeldung | 030 / 25984363 |
Bürgertelefon zur Krankenversicherung | 030 / 340 60 66 – 01 |
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung | 030 / 340 60 66 – 02 |
Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention | 030 / 340 60 66 – 03 |
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte |
E-Mail: info.deaf(at)bmg.bund.de info.gehoerlos(at)bmg.bund.de |
Gebärdentelefon (Videotelefonie) | www.gebaerdentelefon.de/bmg |
Hinweis
Gelegentlich wird von Telefonaten berichtet, in denen die Behauptung aufgestellt wird, dass sie im Namen des BMG erfolgen. In diesen Gesprächen werden Informationen über die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger (zum Beispiel Pflegegrad) und persönliche Daten (zum Beispiel Anschrift, E-Mail-Adresse) abgefragt. Solche Telefonumfragen wurden nicht vom BMG in Auftrag gegeben. Bitte geben Sie daher in solchen Fällen keine Gesundheits- und Kontaktinformationen an Fremde weiter.
Das Bürgertelefon sowie das Bundesministerium für Gesundheit sind aus rechtsstaatlichen Gründen nicht berechtigt, über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall zu entscheiden. Dies ist Aufgabe der zuständigen Kranken- beziehungsweise Pflegekasse, auf die das Bundesministerium für Gesundheit keinen Einfluss hat. Die Kranken- und Pflegekassen wenden das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eigenverantwortlich an. Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen oder eine Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veranlassen. Sie haben auch die Möglichkeit, nach dem Widerspruchsverfahren Klage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben.
Weitere Informationen
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Beschwerden über die Kranken- oder Pflegeversicherung
Widerspruch gegen eine Entscheidung der Kranken- oder Pflegekasse
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Kranken- und Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalten
Informationen zum Ansprechpartner für den Versicherungsschutz im Ausland
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Beschwerden über Krankenhäuser
Informationen zu Beschwerden über Arbeits- und Behandlungsabläufe oder über die Hygiene
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Patientenrechte und Behandlungsfehler
Informationen zu Ansprechpartnern und der Unabhängige Patientenberatung Deutschland
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Beihilfe, Rentenversicherung, Seniorenheime, Betreuungsrecht etc.
Kontaktinformationen und -formulare der unterschiedlichen Ansprechpartner für Gesundheitsthemen
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Wissenschaftliche Arbeiten
Informationen für die Erstellung von Referaten, Diplom-, Bachelor-, Master- und Examensarbeiten, Dissertationen und ähnlichen wissenschaftlichen Arbeiten
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Einheitliche Behördennummer 115
Informationen zum Auskunftsangebot
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Behördenfinder Deutschland – www.behoerdenfinder.de
Hier finden Sie zu Ihrem Anliegen die passende lokale Behörde
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Weitere Ansprechpartner
zu Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Betreuungsrecht und weiteren Themen