Wechsel zwischen Krankenkassen
Versicherungspflichtige oder freiwillige Mitglieder der GKV können grundsätzlich eine Krankenkasse der folgenden Krankenkassenarten frei wählen:
- die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) ihres Beschäftigungs- oder Wohnorts,
- jede Ersatzkasse, auch solche, deren Namen auf bestimmte Berufsgruppen hinweisen,
- eine Betriebskrankenkasse (BKK), wenn eine Beschäftigung in dem Betrieb besteht, der die BKK errichtet hat – oder vor dem Rentenbezug bestand –, für den eine BKK existiert,
- eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse (IKK) ohne Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit, sofern sie sich durch eine Satzungsregelung „geöffnet“ hat; bereits geöffnete Betriebs- und Innungskrankenkassen müssen dauerhaft geöffnet bleiben,
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Zudem besteht die Möglichkeit, die Krankenkasse der Ehegattin oder des Ehegatten zu wählen. Die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder -berechtigung zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestanden hat, kann ebenfalls gewählt werden.
Studentinnen und Studenten können zusätzlich die Ortskrankenkassen am Hochschulort wählen.
Eine Ausnahme von diesem allgemeinen Kassenwahlrecht gilt lediglich für Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenkasse.
Lohnt sich der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse?
Gesetzliche Krankenkassen nutzen eine Vielzahl von Möglichkeiten, um sich auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Versicherten einzustellen. Dazu gehören Wahltarife, Zusatzleistungen und Bonusprogramme. Auch die Höhe des Zusatzbeitragssatzes einer Krankenkasse ist ein wichtiges Auswahlkriterium für Mitglieder. Vor einer Entscheidung lohnt es, sich von unabhängigen Verbraucherorganisationen wie den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest beraten zu lassen.
Checkliste
Die wichtigsten Fragen bei einem Wechsel der Krankenkasse
- Welche speziellen Wahltarife bietet die Krankenkasse?
- Wie hoch ist der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse?
- Wer bietet die beste Beratung?
- Ist die persönliche Beratung vor Ort wichtig oder reicht eine telefonische Beratung beziehungsweise eine Beratung via Internet?
- Welche Zusatzleistungen bietet die Krankenkasse?
- Welche Behandlungsprogramme werden angeboten?
- Welches Bonussystem passt individuell am besten?
- Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
So funktioniert der Wechsel der Krankenkasse
Sie können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn die gesetzliche Mindestbindungsfrist für die Wahl der Krankenkasse erfüllt ist. Eine Kündigung ist dafür seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr erforderlich: Ihre neu gewählte Krankenkasse informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Nur Mitglieder, die das System der GKV verlassen wollen, müssen bei der bisherigen Krankenkasse kündigen. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht, damit die Kündigung wirksam wird.
Über jeden Krankenkassenwechsel muss Ihr Arbeitgeber schnellstmöglich informiert werden.
Wechsel bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse
Wird eine Krankenkasse von der Aufsichtsbehörde geschlossen oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, hat sie ihre Mitglieder unverzüglich hierüber zu unterrichten sowie darüber, dass Versicherungspflichtige innerhalb von sechs Wochen nach diesem Zeitpunkt eine neue Krankenkasse wählen müssen.
Auch in diesem Fall gilt: Keine Krankenkasse darf die Aufnahme eines Mitglieds verweigern. Das gilt, egal welche Erkrankungen vorliegen, wie alt die Person ist oder wie viel sie verdient. Die neue Krankenkasse muss Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel, die die alte Krankenkasse gewährt hat, weitergewähren .