Beschäftigte in der Pflege

Pflegekräfte nach SGB XI – Soziale Pflegeversicherung

Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt ist in den letzten 60 Jahren um knapp 12 Jahre gestiegen. Sie beträgt nach der Sterbetafel 2019/2021 im Durchschnitt für neugeborene Jungen 78,5 Jahre und für Mädchen 83,4 Jahre. Alter ist in unserer Gesellschaft nicht gleichbedeutend mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit.

Dank guter Lebensverhältnisse erfreut sich ein großer Teil der Menschen bis ins hohe Lebensalter einer guten Gesundheit. Jedoch steigt mit zunehmenden Alter das Risiko schwerer Erkrankungen oder einer Pflegebedürftigkeit - und damit auch der Anteil der Pflegebedürftigen. Am Jahresende 2021 waren etwa 4,9 Millionen Menschen pflegebedürftig. Aufgrund der steigenden Zahl Pflegebedürftiger wächst entsprechend auch die Nachfrage nach professioneller Pflege und Unterstützung. Zugleich mit dem steigenden Bedarf an Fachkräften in der Pflege durch den demografischen Wandel führt dieser auch dazu, dass das Arbeitskräftepotenzial sinkt, aus dem dieser Bedarf gedeckt werden kann.

Statistische Daten

Alle zwei Jahre erscheint die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes. Hier wird unter anderem das Personal in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten erfasst.

Informationen zur Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich werden von der Bundesagentur für Arbeit im Bericht: Blickpunkt Arbeitsmarkt zusammengetragen und ausgewertet. Weitere Informationen sind bei Berufe auf einen Blick zu finden.

Statistische Daten zu den Auszubildenden können der Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung entnommen werden.

Personal in Pflegeeinrichtungen

(nach der Pflegestatistik 2021, erschienen 2021)

  • 15.376 ambulante Pflegedienste und 16.115 stationäre Pflegeeinrichtungen gewährleisten eine qualitätsvolle Versorgung der Pflegebedürftigen.
  • Die Langzeitpflege gehört in den letzten Jahren zu den besonders stark wachsenden Dienstleistungsbranchen. Im Jahr 2021 waren insgesamt 1,25 Millionen Personen in Pflegeeinrichtungen beschäftigt. Das sind rund 9 Prozent mehr als im Jahr 2017. Dies sind u.a. Altenpflegekräfte, (Kinder)Krankenpflegekräfte, zusätzliche Betreuungskräfte, hauswirtschaftliche Unterstützungspersonen, Verwaltungskräfte und Angehörige anderer sozialer Berufe.
  • Seit dem Jahr 1999 (erstmalige statistische Erfassung nach der Pflegestatistik) hat sich die Zahl der Beschäftigen in Pflegeeinrichtungen auf rund 625.000 Beschäftigte verdoppelt.
  • In der Altenpflege gibt es wie im gesamten Pflegebereich einen hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten. Dieser betrug im Jahr 2021 etwa 65 Prozent. (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Auszubildende

  • Zum 1. Januar 2020 wurde die Ausbildung in den bundesrechtlich geregelten Pflegeberufen mit dem Pflegeberufegesetz vollständig reformiert, um unter anderem den Pflegeberuf attraktiver zu machen und so dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Seitdem ist in Deutschland eine generalistische Pflegeausbildung möglich. Im Laufe des Jahres 2023 hat der erste Jahrgang die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz abgeschlossen. Zahlen zur Pflegeausbildung werden in der jährlichen Statistik nach der Pflegeberufe- Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PfleA) veröffentlicht. Nach diesen Daten erhöhte sich im Jahr 2021 die Zahl der Ausbildungseintritte von insgesamt 57.294 in 2020 auf 61.329. Dies entspricht einer Steigerung um 7 Prozent. Im Jahr 2022 war ein Rückgang der Ausbildungseintritte um -7,5 Prozent auf 56.706 zu verzeichnen. 2023 stieg die Zahl der Ausbildungseintritte wieder um 5,1 Prozent auf 59.600. Das Bundesinstitut für Berufsbildung untersucht im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit die weitere Entwicklung.
  • Daneben kann gemäß § 66 Pflegeberufegesetz eine bisherige Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger, die vor Ablauf des 31. Dezember 2019 begonnen wurde, auf der Grundlage der Vorschriften des Krankenpflegegesetzes in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung bzw. auf der Grundlage der Vorschriften des Altenpflegegesetzes in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden. Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Pflegeausbildung nur noch auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes möglich.
  • Zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung hat der Bundestag am 19. Oktober 2023 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz) in 2./3. Lesung beschlossen. Mit dem Entwurf soll die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung durch Integration in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung sowie eine angemessene Vergütung der Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer des Studiums geregelt werden. Dabei soll die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet werden. Zudem sollen zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte der Umfang und die erforderlichen Formerfordernisse der im Rahmen des Anerkennungsverfahrens vorzulegenden Unterlagen bundeseinheitlich geregelt sowie die Möglichkeit eines Verzichts auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs etabliert werden.

Bei der aktuellen Entwicklung der Löhne und Gehälter in der Altenpflege zeigt sich grundsätzlich ein positiver Trend:

  • Die mittleren Bruttoentgelte (Median) für in Vollzeit tätige Fachkräfte in der Altenpflege (gem. Berufsgruppe 821 „Altenpflege“ der Klassifikation der Berufe (KldB) 2010) sind nach Auswertungen der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Quelle: IAB – Entgelte von Pflegekräften 2022) von 2012 bis 2022 um 52 Prozent auf durchschnittlich 3.611 Euro pro Monat gestiegen.
  • Auch die monatlichen Bruttoentgelte von Pflegehilfskräften in der Altenpflege sind in diesem Zeitraum ebenfalls gestiegen (+ 57 Prozent). Damit ist in diesem Zeitraum der Anstieg der Bruttoentgelte in der Altenpflege deutlich stärker ausgefallen als in der Gesamtwirtschaft mit einem Anstieg von insgesamt 27 Prozent über alle Berufe.

Fachkräftesituation in der Pflege

Bereits heute fehlen in allen Pflegeberufen Fachkräfte. Amtliche Angaben zur Zahl aller nicht besetzten Stellen in den Pflegeberufen liegen allerdings nur bedingt vor. Indizien für bestehende Engpässe können aus der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA; Stand: 2023) entnommen werden. 56 Prozent der bei der BA gemeldeten Stellen in der Altenpflege richteten sich an Fachkräfte (9.912 Stellen; ohne sog. Spezialisten und Experten); 43 Prozent an Personen mit Helferqualifikation (7.518 Stellen). Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte sind demnach im Bundesdurchschnitt 246 Tage unbesetzt. Laut Angaben der BA kamen 2023 im Jahresdurchschnitt bei Altenpflegefachkräften auf 100 gemeldete Stellen rechnerisch 46 Arbeitslose; bei Altenpflegehelferinnen und -helfern waren es auf 100 gemeldete Stellen 514 Arbeitslose. Bei den Helferberufen ist allerdings zu beachten, dass von den Arbeitgebern oftmals eine Ausbildung verlangt wird, aber nur gut ein Drittel der Arbeitslosen in diesem Berufssegment über eine Ausbildung verfügt. Pflegehelferinnen und -helfer, die über eine abgeschlossene Pflegehelferausbildung verfügen, sind in der Regel deutlich seltener von Arbeitslosigkeit betroffen oder können diese innerhalb kurzer Zeit wieder beenden.

Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Kranken- und Altenpflege

Der Fachkräftebedarf wird auf Grund des demographischen Wandels weiter steigen. Vor diesem Hintergrund haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2018 die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) ins Leben gerufen: 

Konzertierte Aktion Pflege (KAP)

Mit der KAP wurde die Grundlage dafür geschaffen, im gesellschaftlichen Konsens mit den relevanten Akteuren in der Pflege die Bedingungen, unter denen Pflegekräfte arbeiten, Stück für Stück zu verbessern. So sollen wieder mehr Menschen motiviert werden, diesen verantwortungsvollen Beruf zu ergreifen, in ihn zurückzukehren oder ihren Teilzeitanteil aufzustocken.

In fünf Arbeitsgruppen wurden Maßnahmen vereinbart, die von den beteiligten Akteuren fortlaufend umgesetzt werden:

  • Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung
  • Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
  • Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung
  • Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland
  • Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege

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Stand: 29. April 2024
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