Implantateregister Deutschland

Für alle Patientinnen und Patienten soll das Implantateregister Deutschland künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern.

Das Implantateregistergesetz (IRegG), das als Grundlage für die Errichtung des Implantateregisters dient, ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Ergänzend dazu ist am 1. Oktober 2021 die Implantateregister-Betriebsverordnung (IRegBV) in Kraft getreten, die die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb mit Echtdaten schafft und Details zum Betrieb des Registers regelt. Starten wird das Implantateregister mit der Erfassung von Brustimplantaten und daran anschließend von Endoprothesen für Hüfte und Knie. 

Der Testbetrieb des Registers ist erfolgreich verlaufen: Ausgewählte Gesundheitseinrichtungen haben seit Sommer 2021 Testdaten zu Maßnahmen mit Brustimplantaten übermittelt, die im Register validiert wurden.

Sobald der Probebetrieb startet, werden die Gesundheitseinrichtungen, die bereits am Testbetrieb teilgenommen haben und an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, Echtdaten an das Register übermitteln. Daran anschließen wird sich nach einer Konsolidierungsphase die Ramp-up-Phase, in der sich alle weiteren betroffenen Gesundheitseinrichtungen sukzessive an das Implantateregister anbinden. Der Regelbetrieb mit verpflichtender Meldung von Brustimplantaten durch die Gesundheitseinrichtungen startet am 1. Januar 2024. Der Regelbetrieb für die Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie soll zum 1. Januar 2025 aufgenommen werden. 

Weitere Informationen zum Probebetrieb sowie Details zur Ramp-up-Phase werden wir rechtzeitig vorher auf der Seite Informationen für Gesundheitseinrichtungen bekanntgeben.

Aktuelles

März 2023: Workshop-Protokolle der Untergruppe der AG Spezifikation sind veröffentlich.

Kontakt

E-Mail: support-ird(at)bmg.bund.de 

Stand: 16. März 2023
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