Implantateregister Deutschland
Für alle Patientinnen und Patienten soll das Implantateregister Deutschland (IRD) künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern.
Das Implantateregistergesetz (IRegG), das als Grundlage für die Errichtung des Implantateregisters dient, ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Ergänzend dazu ist am 1. Oktober 2021 die Implantateregister-Betriebsverordnung (IRegBV) in Kraft getreten, die die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb mit Echtdaten schafft und Details zum Betrieb des Registers regelt. Die Implantateregister-Gebührenverordnung (IRegGebV) befindet sich aktuell im Abstimmungsverfahren. Starten wird das Implantateregister mit der Erfassung von Brustimplantaten und daran anschließend von Endoprothesen für Hüfte und Knie.
Der Testbetrieb des Registers ist erfolgreich verlaufen: Ausgewählte Gesundheitseinrichtungen haben seit Sommer 2021 Testdaten zu Maßnahmen mit Brustimplantaten übermittelt, die im Register validiert wurden. Seit Ende März ist das Register betriebsbereit. Einige der Gesundheitseinrichtungen, die bereits am Testbetrieb teilgenommen haben und an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, haben erste Echtdaten an das Register übermittelt.
Seit Ende November haben alle verantwortlichen Gesundheitseinrichtung die Möglichkeit, sich über eine Webanwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur für die Nutzung des IRD selbst zu registrieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite mit Informationen für Gesundheitseinrichtungen. Der Probebetrieb des Registers wird bis zum 30. Juni 2024 verlängert, um den beteiligten Institutionen, den Gesundheitseinrichtungen und den Softwareherstellern genügend Zeit für die noch laufenden organisatorischen und technischen Vorbereitungsarbeiten einzuräumen. Die Implantateregister-Verordnung wird zeitnah angepasst.
Der Regelbetrieb mit verpflichtender Meldung von Brustimplantaten durch die Gesundheitseinrichtungen startet daher am 1. Juli 2024. Der Regelbetrieb für die Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie soll zum 1. Januar 2025 aufgenommen werden.
Für Gesundheitseinrichtungen haben wir spezifische Informationen z. B. zu Registrierung, Meldung und in der Produktdatenbank erfassten Produkten auf unserer Webseite für Gesundheitseinrichtungen zusammengestellt.
Softwarehersteller und Kostenträger finden weitere spezifische Informationen auf unserer Webseite mit Technischen Informationen.
Sie haben weitergehende Fragen? Und Sie gehören einer der folgenden Institutionen an?
- Gesundheitseinrichtung
- Softwarehersteller für KIS oder PVS
- Gesetzliche Krankenversicherung oder privates Krankenversicherungsunternehmen
- IT-Dienstleister für eine der genannten Institutionen
- Hersteller von Medizinprodukten
Dann wenden Sie sich bitte an das Helpdesk der Register- und Vertrauensstelle des IRD. Das Helpdesk der Register- und Vertrauensstelle erreichen Sie per E-Mail über support-implantateregister(at)d-trust.net oder telefonisch über 030 2598-4316.
Die D-Trust GmbH ist als externer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) mit der Betreuung des Helpdesks sowie mit dem Hosting der Registerstelle beauftragt. Mit der D-Trust GmbH wurde eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffen, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Bitte geben Sie bei Ihren Anfragen an die Register- und Vertrauensstelle keine personenbezogenen Daten der Patientinnen und Patienten weiter, weder telefonisch noch in E-Mails, z.B. als Screenshot.
Sie haben weitergehende Fragen? Und gehören nicht einer der oben aufgeführten Institutionen an?
Dann wenden Sie sich bitte an das Helpdesk der Geschäftsstelle des IRD. Das Helpdesk der Geschäftsstelle erreichen Sie per E-Mail über support-ird(at)bmg.bund.de oder telefonisch über 0228 99441-4040.
Aktuelles
Weitere Informationen
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Implantateregistergesetz - IRegG
Gesetz zum Implantateregister Deutschland
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Implantateregister-Betriebsverordnung – IRegBV
Verordnung zum Betrieb des Implantateregisters Deutschland
-
Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD
Informationen des BMG zum Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland