Geschlechtsspezifische Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung

Das Geschlecht ist eine von mehreren bestimmenden Faktoren der Gesundheit von Menschen. Dies betrifft die biologische und die soziale Dimension von Geschlecht gleichermaßen, die im internationalen Sprachgebrauch meist mit den Begriffen „sex“ oder „gender“ bezeichnet werden.

Geschlechtsspezifische Unterschiede finden sich beispielsweise in der Lebenserwartung, der Sterblichkeit, der Erkrankungshäufigkeit, der Krankheitslast, der Selbsteinschätzung des allgemeinen Gesundheitszustands oder der gesundheitsbezogenen Lebensqualität. Neben biologischen Ursachen können für diese Unterschiede verhaltens- ebenso wie verhältnisbezogene Gründe festgestellt werden. Beispiele finden sich in der Risikowahrnehmung, der gesundheitsbezogenen Kommunikation, der Auseinandersetzung mit dem eigenen Körperbild, der Gesundheitskompetenz, Geschlechterrollen, der Inanspruchnahme von Versorgungsangeboten, aber auch in Bezug auf den sozialen Status oder die Arbeits- und Lebensbedingungen.

Präventionsgesetz 

Mit dem Präventionsgesetz wurde mit dem neuen Paragraphen 2b im Sozialgesetzbuch V der Blick auf geschlechtsspezifische Ansatzpunkte in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung gelenkt. Um die durch das Präventionsgesetz angestoßenen Entwicklungen zu befördern, bedarf es weiterer Forschungsaktivitäten. Daher fördert das Bundesministerium für Gesundheit Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse dazu beitragen sollen, geschlechtsbedingte gesundheitliche Ungleichheiten zu reduzieren und die Qualität von Angeboten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung zu verbessern.

Stand: 29. August 2024

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