Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen davon ab, wo und von wem Sie oder eine Ihnen nahestehende Person gepflegt werden und wie groß der Unterstützungsbedarf ist.

Grundsätzlich stehen den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Formen beziehungsweise Einrichtungen der Pflege und Betreuung zur Verfügung. Für welche Möglichkeit sich die Betroffenen und ihre Angehörigen entscheiden, hängt zum einen von der Schwere der Pflegebedürftigkeit, zum anderen aber auch von den persönlichen Lebensumständen der Personen ab, die die Pflege übernehmen möchten.

Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden nach der Art der Leistung unterschieden. Sie reichen von ambulanten Pflegediensten und Einzelpflegekräften, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause unterstützen, über neue Wohnformen wie Pflege-Wohngemeinschaften oder Angebote von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bis zu einer umfassenden Versorgung und Betreuung in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen in der letzten Legislaturperiode wurden die Leistungen, die der Unterstützung und Stärkung der häuslichen Pflege sowie der Entlastung pflegender Angehöriger dienen, erheblich ausgeweitet und flexibilisiert. So wurden die meisten Leistungsbeträge deutlich erhöht, der Entlastungsbetrag kann von allen Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können in voller Höhe zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, zum Pflegegeld oder zur Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, und die Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege können in gewissem Umfang miteinander kombiniert werden.

Es gibt viele verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können.

Publikationen zum Bestellen und Herunterladen

Mehr Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auch in unseren Broschüren, die Sie kostenlos bestellen und speichern können:

Stand: 15. Februar 2024
Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.