Ziel 2 – Organisatorische Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennungsprogramme

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die nachweislich in der Lage sind, die Mortalität an der Zielerkrankung zu senken, berücksichtigen die europäischen Empfehlungen an systematische populationsbasierte Screeningprogramme.

  • Ziel 2a – Weiterentwicklung der Gebärmutterhals-Krebsfrüherkennung : Anpassung der Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung an die Qualitätsvorgaben der aktuellen Auflage der „Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Zervixkarzinom-Screenings“ – (von 2008 und „Supplements“ von 2015)
  • Ziel 2b – Weiterentwicklung der Darmkrebs-Früherkennung: Anpassung der Darmkrebs-Früherkennung an die Qualitätsvorgaben der aktuellen Auflage (2010) der „Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Darmkrebs-Screenings“

Europäische Empfehlungen und Nationaler Krebsplan in Deutschland

Zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und effektiven Krebsfrüherkennung mit Minimierung des potenziellen Schadens und Maximierung des potenziellen Nutzens wird international, vor allem in der vormaligen Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 2. Dezember 2003 zur Krebsfrüherkennung (2003/878/EG) und der neuen Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2022 zur Stärkung der Prävention durch Früherkennung: Ein neuer EU-Ansatz für das Krebsscreening, der die Empfehlung 2003/878/EG des Rates ersetzt (2022/C 473/01), sowie in von der Europäischen Kommission veröffentlichten Europäischen Leitlinien empfohlen, Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen organisierter Screening-Programme zu erbringen. Kernelemente organisierter Programme sind: Einladungssystem, Informationen über Vorteile und Risiken der jeweiligen Untersuchung, Qualitätssicherung sowie eine Prozess- und Ergebnisevaluation. Bis Mitte des Jahres 2019 erfüllte in Deutschland nur das seit 2009 flächendeckend eingeführte Mammographie-Screening-Programm zur Brustkrebsfrüherkennung die Anforderungen an ein organisiertes Screening-Programm.

Ziel des Nationalen Krebsplans war es daher, die damals (2008) bestehenden opportunistischen Angebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Ziel 2a) und von Darmkrebs (Ziel 2b) weiterzuentwickeln und in organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme umzuwandeln – unter Berücksichtigung der Empfehlungen entsprechender Europäischer Leitlinien (European guidelines for quality assurance in cervical cancer screening, Second Edition, 2008; Supplements to the second edition of the European guidelines for cervical cancer screening, 2015; European guidelines for quality assurance in colorectal cancer screening and diagnosis, First Edition, 2010).

Umsetzung

Mit dem am 9. April 2013 in Kraft getretenen Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) wurden zentrale Empfehlungen aus dem Nationalen Krebsplan aufgegriffen und der notwendige gesetzliche Rahmen geschaffen, um unter anderem die Krebsfrüherkennung weiterzuentwickeln. Hierzu sollten die bisher bestehenden Früherkennungsuntersuchungen für Gebärmutterhalskrebs und für Darmkrebs in organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme mit einem persönlichen Einladungswesen sowie durchgängiger Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle überführt werden. Mit der Einladung sollte auch eine neutrale, ausgewogene und verständliche Information über Vor- und Nachteile der jeweiligen Krebsfrüherkennungsmaßnahme erfolgen, um den Versicherten eine informierte, freie Entscheidung über eine Teilnahme zu ermöglichen. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen wurden somit die Voraussetzungen geschaffen, um die Krebsfrüherkennung mit einer höheren Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit durchführen zu können. Durch das schriftliche Einladungswesen können zudem mehr Menschen von den Angeboten erreicht werden.

Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) obliegt die inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung in der gesetzlichen Krankenversicherung und somit auch die Umsetzung der oben genannten Vorgaben des KFRG. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 19. Juli 2018 die neue „Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme“ mit einem besonderen Teil für das Darmkrebs-Screening beschlossen. Dieser Beschluss ist auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht. Seit Juli 2019 versenden die gesetzlichen Krankenkassen die Einladungen nebst Versicherteninformationen (im Sinne von Entscheidungshilfen) zum Darmkrebs-Screening an ihre anspruchsberechtigten Versicherten. Der G-BA-Beschluss zu einem besonderen Teil für das Screening-Programm für Gebärmutterhalskrebs erfolgte am 22. November 2018. Dieser Beschluss ist ebenfalls auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht. Seit Januar 2020 werden die anspruchsberechtigten versicherten Frauen von ihrer jeweiligen Krankenkasse angeschrieben und über das neu gestaltete Gebärmutterhalskrebs-Screening informiert.

Stand: 1. März 2024
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