Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt
Bundestag und Bundesrat beschließen „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“
Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige sollen besser vor einer Covid-19-Infektion geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht ist Teil des „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“, das der Deutsche Bundestag und Bundesrat am Freitag verabschiedet haben.