Verordnung über von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker abweichende Vorschriften bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 hat auch Auswirkungen auf den Lehrbetrieb an den Hochschulen. Damit das Studium während der Pandemie fortgeführt werden kann, bedarf es alternativer Formate und flexibler Lösungen für die Vermittlung von Kompetenzen und Fähigkeiten sowie für die Durchführung der Prüfungen.
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