„Datenspende“ – Bedarf für die Forschung, ethische Bewertung, rechtliche, informationstechnologische und organisatorische Rahmenbedingungen

Gesundheitsrelevante Daten fallen in verschiedenen sich teilweise überschneidenden Kontexten an, von der medizinischen Praxis und gesundheitsbezogenen Forschung über Behörden und Versicherer bis hin zur aktiven und unbeabsichtigten Datengenerierung durch Bürgerinnen und Bürger bzw. Patientinnen und Patienten. Die Sekundärnutzung gesundheitsrelevanter Daten kann die Qualität, Fairness und Effizienz der Gesundheitsversorgung und der medizinischen Forschung stark fördern. In seiner Stellungnahme „Big Data und Gesundheit“ hat der Deutsche Ethikrat 2017 in diesem Zusammenhang das Stichwort „Datenspende“ eingeführt. Das Bundesministerium für Gesundheit möchte dazu beitragen, die Potentiale der Sekundärnutzung gesundheitsrelevanter Daten besser zu nutzen und Erkenntnisse aus der klinischen, epidemiologischen und der Versorgungsforschung schneller in die Versorgung zu bringen. Das vorliegende Gutachten stellt einen wichtigen Beitrag zur sachlichen Aufklärung und ethischen Abwägung der Optionen verantwortlicher Datennutzung dar.

Ministerium

Fachgutachten Stand: März 2020 Seiten: 141

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