Vergleichende Bewertung der Eignung von SARS-CoV-2-Antigen- und -Antikörpertests (COVID 19-IVD)

Ressortforschung im Handlungsfeld „Globale Gesundheit“

Test im Labor - Vergleichende Bewertung der Eignung von SARS-CoV-2-Antigen- und -Antikörpertests (COVID 19-IVD)

Motivation

Für die Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion stehen drei Testverfahren zur Verfügung. Der „Goldstandard“ ist der direkte Nachweis von Erbmaterial des Virus mittels Nukleinsäure-Amplifikations-Test (NAT), meist an Abstrichproben der Atemwege. Antigen(schnell)-tests basieren auf dem Nachweis bestimmter Eiweißbausteine der Viruspartikel. Sie sind vor allem zum Nachweis hoher Viruslasten in den oberen Atemwegen geeignet, um infizierte Personen von denen ein Übertragungsrisiko auf Kontaktpersonen ausgeht, schnell und einfach zu identifizieren. Der Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 im Blut kann die COVID-19-Diagnose unterstützen, zur Bestimmung des Antikörpertiters eingesetzt werden und Informationen zur Verbreitung der Infektion in der Bevölkerung liefern. Die Qualität der SARS-CoV-2-Antikörper- und -Antigentests wird bisher nicht durch herstellerunabhängige Stellen geprüft, da die EU-IVD-Richtlinie für die Marktzulassung dies nicht vorsieht. Die von den Herstellern in ihren Gebrauchsanweisungen gemachten Angaben sind daher kaum nachprüfbar. Falsch-negative und falsch-positive Testergebnisse können nachteilige Auswirkungen haben, sowohl direkt auf das persönliche Verhalten zur Eindämmung von COVID-19 und die medizinische Versorgung der Betroffenen, als auch indirekt auf die allgemeine Infektionssituation und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen in Deutschland. Daher sind herstellerunabhängige Informationen aus experimentellen Untersuchungen der Sensitivität und Spezifität und somit der Qualität und Eignung von Antikörper- und Antigentests relevant für den Schutz für jede einzelne Person sowie für gesundheitspolitische Entscheidungen und Maßnahmen gegen COVID-19.

Ziele und Vorgehen

Ziel des Projektes ist die vom Hersteller unabhängige und vergleichende Untersuchung der Eignung von SARS-CoV-2-Antigen- und Antikörpertests. Hierfür sollen die Sensitivität (Anteil der durch den Test richtig positiv erkannten Personen) und Spezifität (Anteil der durch den Test richtig negativ erkannten Personen) einer repräsentativen Anzahl von SARS-CoV-2-Antigen- und -Antikörpertests untersucht werden. Die Überprüfung erfolgt an Patientenproben, die in Kooperation mit COVID-19-Testlaboren und Kliniken bereitgestellt werden. Negative Proben werden für vergleichende Messungen herangezogen. Es soll untersucht werden, mit welcher Sensitivität Antigentests SARS-CoV-2 in klinischen Nasen- oder Rachenabstrichproben nachweisen können bezogen auf die Viruslast, die mittels NAT bestimmt wird. Mit dem Auftreten neuer SARS-CoV-2-Varianten werden mögliche variantenabhängige Auswirkungen auf die Eignung der Antigennachweise untersucht. An Blutproben wird untersucht, wie frühzeitig im Infektionsverlauf und langanhaltend im weiteren Verlauf Antikörper gegen SARS-CoV-2 vorhanden sind und zuverlässig durch Antikörpertests nachgewiesen werden können. Darüber hinaus wird für diese Tests die Entwicklung von internationalen Standards durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt. Für die SARS-CoV-2-Antigen- und Antikörpertests werden auch eigene Qualitätskontrollmaterialien hergestellt, die später gegen die WHO-Standards abgeglichen werden sollen.

Perspektiven für die Praxis

Die geplanten Untersuchungen werden unabhängige, vergleichende Daten zur Qualität von SARS-CoV-2- Antigen- und -Antikörpertests ergeben. Die Ergebnisse können von diagnostischen Laboren und Gesundheitseinrichtungen für die Auswahl von qualitativ geeigneten Tests genutzt werden. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse dazu beitragen, wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zur Verwendung der SARS-CoV-2-Antigen- und -Antikörpertests zu erarbeiten. Basierend auf der Evaluierung wird das Paul-Ehrlich-Institut eine Liste der Antigen-Schnelltests anbieten, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Solange die Erstattungsfähigkeit von Tests in Deutschland im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung an nationale Mindestkriterien gebunden ist, werden die Ergebnisse der Evaluierung bei der Auswahl erstattungsfähiger Tests berücksichtigt. Wenn sich herausstellt, dass ein Test nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht, wird er aus der nationalen Marktübersicht der erstattungsfähigen Tests gestrichen. Weiterhin wird die Europäische Kommission über relevante Ergebnisse informiert, um das erlangte Wissen auch auf europäischer Ebene zu teilen. Die im Projekt erzielten Ergebnisse dienen auch als Vorbereitung für die Prüfung zur Marktzulassung von SARS-CoV-2-Tests in einem europäischen Referenzlabor gemäß der zukünftigen IVD-Verordnung 2017/746.

Fakten zum Projekt

Projektleitung

Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
Dr. Heinrich Scheiblauer
Paul-Ehrlich-Straße 51-59
63225 Langen

Projektlaufzeit

01.06.2020 bis 31.12.2022

Ansprechperson

Dr. Angela Steinbach
DLR Projektträger
​​​​​​​projekttraeger-bmg(at)dlr.de​​​​​​​

Stand: 19. August 2022
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