Ergebnisqualität in der Pflege

Im Vordergrund der Überprüfung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten steht die Ergebnisqualität.

Seit 1. Januar 2022 erheben die Pflegeheime halbjährlich Daten zu zentralen Versorgungsergebnissen anhand von insgesamt zehn Qualitätsindikatoren. Die externen Qualitätsprüfungen bauen auf diesen Qualitätsdaten auf, die konkrete Hinweise auf Verbesserungspotentiale liefern. Bei den Prüfungen ist die Pflegedokumentation nicht mehr die zentrale Informationsquelle. Stattdessen wird der fachliche Dialog mit den Pflegekräften in den Mittelpunkt gerückt. Damit erhalten die Pflegekräfte die Möglichkeit, ihre pflegefachlichen Kompetenzen einzubringen und mit den Prüferinnen und Prüfern in einen partnerschaftlichen Dialog zu treten. Insgesamt sollen die Prüfungen noch deutlicher einen beratungsorientierten Ansatz verfolgen, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Die Qualitätsdarstellung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen hat drei Bestandteile: die von den Einrichtungen erhobenen Daten, die Ergebnisse der externen Prüfungen sowie weitere qualitätsrelevante Informationen über die Pflegeeinrichtungen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten damit mehr und aussagekräftigere Informationen über Pflegeheime als im früheren System.

Auch in der ambulanten Pflege hat eine wissenschaftlich begleitete Überarbeitung der Qualitätsinstrumente mit dem Ziel stattgefunden, die Ergebnisqualität in den Mittelpunkt zu rücken. Nachdem die wissenschaftlichen Vorarbeiten abgeschlossen sind, bereitet die Pflege-Selbstverwaltung nun die Instrumente (Qualitätsprüfungs-Richtlinien und Qualitätsdarstellungsvereinbarungen) für die bundesweite Einführung des neuen Qualitätssystems in der ambulanten Pflege vor.

Stand: 6. Mai 2025

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