Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Das Bundesgesundheitsministerium ist bislang für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, soweit Gesetze im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit durch Bundesbehörden ausgeführt werden. Durch die Verordnung wird die Zuständigkeit für bestimmte, den Sozialdatenschutz betreffende Ordnungswidrigkeiten, die von Beschäftigten der bundesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen begangen werden, auf das Bundesversicherungsamt (BVA) übertragen.