Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Das Bundesgesundheitsministerium ist bislang für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, soweit Gesetze im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit durch Bundesbehörden ausgeführt werden. Durch die Verordnung wird die Zuständigkeit für bestimmte, den Sozialdatenschutz betreffende Ordnungswidrigkeiten, die von Beschäftigten der bundesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen begangen werden, auf das Bundesversicherungsamt (BVA) übertragen.

Verordnung 31.03.2014

SGB X-OWiZustV

Inkrafttreten: 01.04.2014

Verordnung im Wortlaut – Bundesgesetzblatt

Referentenentwurf: 17.01.2014

Stand: 31. März 2014
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