Stellungnahmen zur AMVV-Änderungsverordnung
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV-Änderungsverordnung)
Bestimmte Medikamente gegen schwere Hauterkrankungen dürfen für Frauen im gebärfähigen Alter nur noch eingeschränkt verschrieben werden. Der Entwurf einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV-Änderungsverordnung) sieht vor, dass Medikamente mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin für Frauen im gebärfähigen Alter nur für den Bedarf von höchstens 30 Tagen verschrieben werden dürfen, und die Gültigkeit solcher Verschreibungen auf sechs Tage nach dem Tag der Ausstellung begrenzt wird.