Zukunft der Gesundheitsfachberufe - Ausbildungen neu ordnen

Die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu zu ordnen und stärken für künftige Herausforderungen - darum geht es bei dem "Gesamtkonzept Gesundheitsberufe", auf das sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und seine Länderkolleginnen und - kollegen gestern, am 4. März 2020, verständigt haben. Das Konzept ist gemeinsam von Bund und Ländern in einem intensiven Diskussionsprozess entwickelt worden.

05. März 2020

Das ist ein wichtiger Schritt, denn Angehörige von Gesundheitsfachberufen üben verantwortungsvolle Tätigkeiten aus und leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesundheitsversorgung in Deutschland.Nur mit gut ausgebildeten Fachkräften ist eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet.

Im Kern geht es vor allem um die Modernisierung der Berufsgesetze. Themenschwerpunkte sind auch die Abschaffung des Schulgeldes, die Einführung einer Ausbildungsvergütung, die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ausbildung, Fragen einer Akademisierung sowie die Fragen der Finanzierung. Umfasst sind dabei insgesamt zehn Gesundheitsfachberufe.

Die Eckpunkte des Gesamtkonzeptes Gesundheitsfachberufe bilden die Grundlage für erforderliche gesetzliche Änderungen und sind der Ausgangspunkt für grundlegende Reformen der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen.

Die Eckpunkte für das „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ umfassen die Ausbildungen folgender zehn bundesrechtlich geregelter Berufe:

  • Diätassistentin und Diätassistent,

  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut,

  • Logopädin und Logopäde,

  • Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,

  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,

  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,

  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent,

  • Orthoptistin und Orthoptist,

  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut sowie

  • Podologin und Podologe.

Bei den parallel zu den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gelaufenen Gesetzgebungsvorhaben zu den Ausbildungen für die Pharmazeutisch-technische Assistenz und die Anästhesietechnische Assistenz sowie Operationstechnische Assistenz wurden bereits unterschiedliche Aspekte der Erörterungen von Bund und Ländern zum Gesamtkonzept berücksichtigt.

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