Barley und Gröhe: „Moderne Pflegeausbildung“

Pflegeberufereformgesetz wird vom Bundestag verabschiedet

22. Juni 2017

Der Deutsche Bundestag berät heute in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Reform der Pflegeberufe“ (Pflegeberufereformgesetz).

Mit dem Gesetz werden die Pflegeberufe modernisiert und fit für den demografischen Wandel. Durch die Schulgeldfreiheit und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird die Attraktivität der Ausbildung erhöht. Wir schaffen neue Möglichkeiten, sich besser zu qualifizieren und beruflich voranzukommen. Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland. Davon profitieren gerade Frauen, die die anspruchsvolle Arbeit im Pflegeberuf noch immer ganz überwiegend schultern.

Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Seit mehr als zehn Jahren wird über die Pflegeausbildung diskutiert – heute haben wir einen wichtigen Schritt geschafft, um den Pflegeberuf weiter zu stärken. Wir werden in Zukunft mehr Pflegekräfte brauchen. Deshalb schaffen wir jetzt eine moderne Pflegeausbildung, die unsere Pflegekräfte besser auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereitet und mehr Berufs- und Aufstiegschancen bietet. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird.

Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister

Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Damit wird die Voraussetzung für eine moderne Pflegeausbildung geschaffen, die Pflegefachkräfte besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet und neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.

Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht.

Die Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das Pflegestudium geben.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Das Gesetz soll in Stufen in Kraft treten, einige Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung. Damit wird die Grundlage geschaffen, um rechtzeitig vor Beginn der neuen Ausbildung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlegen zu können. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen.

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