Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie

Deutsche Unternehmen, die auf internationalen Märkten tätig sind, haben ihre Unterstützung bei der Beschaffung der dringend benötigten persönlichen Schutzausrüstung und Medizinprodukten angeboten. Von diesen Angeboten macht die Bundesregierung Gebrauch. Dafür ist es notwendig, die Unternehmen als Vertragspartner der Bundesregierung vom Haftungsrisiko zu befreien. Diesem Zweck dient die Verordnung "zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 versursachten Epidemie". Sie sieht vor, dass die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung für das Inverkehrbringen der in ihrem Auftrag beschafften Medizinprodukten und Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung übernimmt.

Stand: 9. April 2020
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