Stellungnahmen zur AMVV-Änderungsverordnung

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV-Änderungsverordnung)

Bestimmte Medikamente gegen schwere Hauterkrankungen dürfen für Frauen im gebärfähigen Alter nur noch eingeschränkt verschrieben werden. Der Entwurf einer Änderung der Arzneimittelverschrei­bungsverordnung (AMVV-Änderungsverordnung) sieht vor, dass Medikamente mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin für Frauen im gebärfähigen Alter nur für den Bedarf von höchstens 30 Tagen verschrieben werden dürfen, und die Gültigkeit solcher Verschreibungen auf sechs Tage nach dem Tag der Ausstellung begrenzt wird.

Stand: 28. Oktober 2019
Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.