Stellungnahmen zum Referentenentwurf BSAG

Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetz 2019 - BSAG

Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (3,3 Prozent für Kinderlose). Die Anhebung ist notwendig, weil die Leistungsverbesserungen der letzten Jahre stärker als erwartet in Anspruch genommen werden. Außerdem sollen in den nächsten Jahren weitere ausgabenwirksame Verbesserungen hinzukommen, die mit dieser Beitragssatzanhebung finanziert werden können.

Stand: 29. Januar 2019
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